Öffentliche Verwaltung
transfair ist anerkannter Sozialpartner der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs und weiterer bundesnahen Arbeitgeber. Der Personalverband setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne ein.
Flash-Info
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09.08.2022 · 14:00
transfair traf sich heute mit der EHB, um über die vorgesehenen Sparmassnahmen beim Personal zu diskutieren.
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23.06.2022 · 12:00
transfair trifft sich mit dem EDA zum Sozialpartnergespräch. Themen sind die Corona-Situation in China sowie die Reorganisation in der DEZA
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14.06.2022 · 17:00
transfair traf sich heute mit dem Chef der Armee. Diskussionspunkte das neue Kommando Cyber und das Berufsbild Berufsmilitär 4.0
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14.06.2022 · 11:00
Heute nächste Sitzung der BAZG Arbeitsgruppe Sozialplan, transfair diskutiert mit dem BAZG über Arbeitszeiten und Personaleinsatzplanung
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12.05.2022 · 15:34
Sozialpartnertreffen mit Agroscope, unter anderem zum aktuellen Stand des Zukunfstprojektes.
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10.05.2022 · 12:00
Die Delegierten von transfair treffen sich heute zur Vorbereitung auf die DV der PUBLICA. Hauptthema: Die Verzinsung der Altersguthaben.
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09.05.2022 · 12:00
transfair traf sich mit Bundesrat Ueli Maurer zur zweiten Runde der Lohngespräche. Im Vordergrund die Forderung nach dem Teuerungsausgleich.
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09.05.2022 · 12:00
transfair diskutiert an der Sitzung der Arbeitsgruppe «Spesen und Zulagen» mit dem BAZG über die künftigen Arbeitsregeln.
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06.04.2022 · 09:00
Die Branche traf sich digital, tauschte sich über aktuelle Themen aus und warf einen Blick in die Regionen.
Aktuelles aus der Branche
Sozialpartner der Banche Öffentliche Verwaltung
Branchenleiter
Matthias Humbel Branchenleiter Öffentliche Verwaltung

«transfair ist ein wichtiger Sozialpartner in der Bundesverwaltung. Wir kämpfen mit aller Kraft für unsere Mitglieder und deren Arbeitsbedingungen und setzen uns für modere, soziale und familienverträgliche Lösungen ein.»
Dokumente der Branche
Hier findest du aktuelle Dokumente zum Download.
Absichtserklärung Sozialpartner Bundesverwaltung
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*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.
Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
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