Öffentliche Verwaltung
transfair ist anerkannter Sozialpartner der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs und weiterer bundesnahen Arbeitgeber. Der Personalverband setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne ein.
Flash-Infos
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05.06.2025 · 17:00
transfair hat zur Konsultation der BPV-Revision zur Umsetzung des neuen Lohnsystems zusammen mit der IGB Stellung genommen.
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03.06.2025 · 13:00
transfair diskutiert mit Mitarbeitenden des BAK und der NB über die Gründung einer Personalkommission im Amt.
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27.05.2025 · 10:00
transfair trifft Finanzministerin Karin Keller-Sutter zur zweiten Lohnverhandlungsrunde. Die dritte Runde folgt im November 2025.
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08.05.2025 · 14:00
transfair trifft sich heute mit dem Direktor des BAZG, Pascal Lüthi, zum Sozialpartnergespräch.
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04.03.2025 · 10:30
transfair trifft sich mit der Direktion für Resourcen (DR) des EDA zum Sozialpartnergespräch zu den aktuellen personellen Herausforderungen.
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06.02.2025 · 14:00
transfair trifft sich heute mit dem Direktor des BAZG zur Quartalsaussprache der Sozialpartner.
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04.02.2025 · 14:00
transfair trifft sich mit dem Chef Zoll Nord zum jährlichen Sozialpartnergespräch zu den aktuellen personalrelevanten Themen.
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28.01.2025 · 14:00
transfair trifft sich heute zum Sozialpartnertreffen mit dem BBL, um aktuelle personalrelevante Themen aus dem Amt zu diskutieren.
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27.01.2025 · 11:00
transfair trifft sich heute mit der Schweizerischen Trassenvergabestelle (TVS) zum Sozialpartnergespräch.
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11.12.2024 · 15:30
transfair trifft sich mit der EHB zum Sozialpartnergespräch. Thema unter anderem die geplanten Lohnmassnahmen für 2025.
Aktuelles aus der Branche
Sozialpartner der Banche Öffentliche Verwaltung
Branchenleiter
Matthias Humbel Leiter Branche öffentliche Verwaltung

«transfair ist ein wichtiger Sozialpartner in der Bundesverwaltung. Wir kämpfen mit aller Kraft für unsere Mitglieder und deren Arbeitsbedingungen und setzen uns für modere, soziale und familienverträgliche Lösungen ein.»
Dokumente der Branche
Hier findest du aktuelle Dokumente zum Download.
Absichtserklärung Sozialpartner Bundesverwaltung
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*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.
Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
- Mehr Infos zum Mitgliederbeitrag findest du im Beitragsreglement
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