ICT
transfair ist Sozialpartner von Swisscom und ihrer Gesellschaften und setzt sich für Stabilität und Arbeitsplatzssicherheit ein. Dies in einem Umfeld, das besonders von technologischem Wandel und wachsenden Wettbewerb betroffen ist.
Flash-Infos
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11.09.2023 · 12:00
transfair trifft sich heute gemeinsam mit localsearch zur Auslegeordnung eines neuen GAV.
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07.09.2023 · 12:00
transfair startet heute in den dritten Verhandlungstag für den neuen GAV cablex.
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05.09.2023 · 12:00
transfair trifft sich heute in Zürich zu einer weiteren GAV-Verhandlungsrunde zu den IT Tochtergesellschaften der Swisscom.
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03.07.2023 · 12:00
Die zweite Verhandlungsrunde zum neuen GAV cablex hat stattgefunden. Nun sind die gegenseitigen Forderungen bekannt.
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26.06.2023 · 10:45
transfair traf sich heute zum informellen Austausch mit dem Swisscom CEO Christoph Aeschlimann.
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25.05.2023 · 12:00
transfair startet heute in die GAV-Verhandlungen mit cablex. Ziel ist eine weitgehende Übernahme der GAV-Swisscom Errungenschaften.
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11.05.2023 · 12:00
Der neue, modernisierte GAV Swisscom ist unterschrieben und gilt für alle GAV Mitarbeitenden ab dem 1.1.24.
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27.03.2023 · 12:00
transfair hat heute mit syndicom die Schwerpunkte des neuen GAV cablex diskutiert. Der erste Verhandlungstag wird am 25. Mai stattfinden.
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16.05.2022 · 15:00
Die Gültigkeitsdauer des aktuellen Swisscom GAV wurde in Absprache zwischen Swisscom und den Sozialpartnern bis Ende Juni 2022 verlängert.
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03.05.2022 · 12:00
Kick-Off zu den GAV-Verhandlungen mit Swisscom. Die Sozialpartner haben den Rahmen abgesteckt. Das nächste Treffen ist Ende Mai.
Aktuelles aus der Branche
Branchenleiterin
Marika Schaeren Branchenleiterin ICT

«Mit Menschen, für Menschen – ich setze mich dafür ein, dass das Menschliche in der von der Digitalisierung und Automatisierung getrieben Arbeitswelt, nicht vergessen geht und, dass gemeinsam statt gegeneinander gearbeitet wird.»
Mitgliederbeiträge
*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.
Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
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