Revision Bundespersonalgesetz

Öffentliche Verwaltung

Wo stehen wir mit den Über­ar­bei­tun­gen bei den An­stel­lungs­bedin­gun­gen?

Im Juni 2025 hat das Parlament das neue Bundespersonalgesetz (BPG) verabschiedet. Im Oktober 2025 lief die Referendumsfrist dafür ab. Damit ist klar: Das neue Gesetz kommt. Es tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft. Jetzt werden die Verordnungen angepasst und das Lohnsystem überarbeitet.

Matthias Humbel
Das Bundeshaus im Winter

Mit der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) will der Bund einige rechtliche Rahmenbedingungen anpassen: Der Datenschutz wird aktualisiert und bei der beruflichen Vorsorge sollen Finanzierungs- und Leistungsbestimmungen künftig klar getrennt werden – heute sind sie verflochten. Ausserdem senkt der Bund die Hürden für Entlassungen.

transfair hat sich zusammen mit den weiteren Verbänden der Bundesverwaltung im Konsultationsverfahren dazu geäussert und die parlamentarische Debatte eng begleitet. Über Kontakte im Parlament platzierten wir verschiedene Anträge – etwa um Lockerungen beim Kündigungsschutz zu verhindern. Nachdem die Referendumsfrist am 9. Oktober 2025 abgelaufen ist, tritt das revidierte Gesetz voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

 

Nach dem Gesetz werden die Verordnungen angepasst

Mit dem BPG alleine ist es noch nicht getan. Die Gesetzesänderungen müssen in die Bundespersonalverordnung (BPV) und in die Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV) eingebaut werden. Daran wird aktuell gearbeitet – und das dauert noch etwas.

Auch hier hat sich transfair mit Stellungnahmen eingebracht. Im Fokus stehen Punkte rund um die Pensionskasse PUBLICA. Eine unserer Forderungen: Die neue Aufteilung bei der Risikoprämie soll transparent abgebildet werden.

Am Lohnsystem wird ebenfalls gearbeitet

Unabhängig von der BPG-Revision arbeitet der Bund am neuen Lohnsystem. Hier braucht es ebenfalls eine Anpassung an die Personalverordnungen. Auch wenn transfair mit einigen Aspekten des neuen Lohnsystems nicht einverstanden ist: An dessen Eckwerten kann nach dem Entscheid des Bundesrates nicht mehr gerüttelt werden. Ein Feintuning in einzelnen Bereichen ist aber möglich.

transfair stellt dabei den Prozess der Mitarbeitendengespräche ins Zentrum: die Definition der Ziele sowie die Überprüfung der Beurteilungen. Die Sozialpartner bilden zudem eine Arbeitsgruppe, die die Einführung des neuen Lohnsystems begleitet. Aus unserer Sicht ist klar: In den nächsten Jahren muss regelmässig geprüft werden, ob das neue System funktioniert. Gegebenenfalls müssen Korrekturen erfolgen.