Blaulicht-Zusatzversicherung

Freiwillige Zu­satz­ver­si­che­rung für Blau­licht-Funk­ti­o­nen

Diese optionale Zusatzversicherung deckt zusätzliche Risiken, die nicht von der allgemeinen Berufs-Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Freiwillige Zusatzversicherung für Blaulicht-Funktionen

Mit der freiwilligen Zusatzversicherung für Blaulicht-Funktionen werden folgende Punkte zusätzlich abgedeckt:

Arbeitsrecht:

  • Verteidigung im Disziplinarverfahren wegen fahrlässigem oder aus subjektiver Sicht rechtmässigem oder verständlichem dienstlichem Fehlverhalten bzw. bei Handeln in Notwehr, Notstand oder aus Berufspflicht.
  • Verteidigung im Disziplinarverfahren wegen fahrlässigem ausserdienstlichem Fehlverhalten
  • Versicherungssumme: 300 000 CHF.

Strafverfahren

  • Strafanzeigen gegen Dritte im Zusammenhang mit Haftpflichtansprüchen, Ehrverletzungen, Beschimpfungen oder Tätlichkeiten.
  • Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder bei aus subjektiver Sicht rechtmässigem Handeln beziehungsweise bei Handeln in Notwehr, Notstand oder aus Berufspflicht.
  • Versicherungssumme: 300 000 CHF.

Versicherte Leistungen

  • Honorare für Anwalt/Anwältin der ersten Stunde

Die versicherten Leistungen entsprechen exakt denjenigen, wie sie beispielsweise auch der Verband Schweizerische Polizeibeamten seinen Mitgliedern anbietet. Bei transfair proftierst du zudem von einer höheren Versicherungssumme.

Die Kosten dieser Zusatzversicherung hängen stark davon ab, wie viele Mitglieder sich für das Angebot interessieren. Voraussichtlich wird dich diese Zusatzversicherung zwischen 40 und 70 Franken pro Jahr kosten.

Umfassende Berufs-Rechtsschutzversicherung – das ist alles bereits inbegriffen

Bereits heute profitierst du als Mitglied von transfair von einer umfassenden Berufs-Rechtsschutzversicherung. Diese ist fixer Bestandteil deiner Mitgliedschaft von transfair, du bist also automatisch geschützt. 

Der Berufsrechtsschutz von transfair erstreckt sich u.a. auf folgende Gebiete:

  • Arbeitsrechtliche und disziplinarische Streitigkeiten
  • Streitigkeiten mit Privat- oder Sozialversicherungen inkl. Pensionskassen und Arbeitslosenkassen sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem direkten Arbeitsweg
  • Verteidigung im Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten während der Arbeit
  • Verteidigung im Administrativverfahren im Bereich des Strassenverkehrs

Wir übernehmen für folgende Fälle die Kosten bis maximal 300 000 CHF:

  • Leistungen des Rechtsdienstes unserer Rechtsschutzversicherung
  • Anwaltshonorare zu orts- und marktüblichen Tarifen
  • Gerichts-, Schiedsgerichts- und Mediationskosten
  • Kosten für Gutachten, Expertisen und Analysen
  • Parteientschädigungen
  • Strafkautionen (nur Vorschussweise zur Vermeidung einer Untersuchungshaft)

Das gesamte Rechtsschutzreglement findest du hier