Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung

Unschuldiger Flirt oder doch eher unerwünschte Anmache? Auf den ersten Blick mag es nicht einfach sein, freundschaftlichen Umgang von sexueller Belästigung zu unterscheiden. Doch sobald eine Verhaltensweise mit sexuellem Kontext für eine Person unerwünscht ist und sie in ihrer Würde verletzt, liegt sexuelle Belästigung vor. Entscheidend ist somit nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie die betroffene Person das Verhalten einschätzt.

Laut Obligationenrecht und Gleichstellungsgesetz sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, am Arbeitsplatz entsprechende Bedingungen zu schaffen, damit sexuelle Belästigung nicht vorkommt. Das kann etwa durch Aufklärungskampagnen und interne Fachstellen geschehen. Kommt es dennoch zu konkreten Fällen von Belästigung sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, einzugreifen und die notwendigen Abklärungen zu treffen. Wenn sie ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nicht nachkommen, müssen sie unter Umständen eine Entschädigung an die betroffene Person zahlen. Der Täter oder die Täterin macht sich strafbar und kann vor Gericht belangt werden.

Sexuell belästigt? So wehrst du dich!

Wichtig ist, dass du die Situation nicht stillschweigend erträgst. Werde aktiv und wehre dich, denn je länger du wartest, desto komplexer und belastender wird die Situation.

Lass dich von einer Fachperson unterstützen

Die Fachleute von transfair kennen sich mit Fällen von sexueller Belästigung aus und können dich konkret und einfühlsam unterstützen. Die Beratung ist streng vertraulich.

In der Regel hat auch dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin eine Anlaufstelle, bei der du Unterstützung finden kannst. Wichtig zu wissen ist, dass Führungskräfte und Personaldienst

im Fall von sexueller Belästigung eine Handlungspflicht haben. Das bedeutet konkret, dass sie den Vorfall melden und entsprechende Massnahmen ergreifen müssen. Wenn du dies nicht möchtest, macht es Sinn, dich stattdessen direkt an transfair zu wenden.

Beratung & Hilfe

Hotline bei dringenden Fragen

Klar kommunizieren

Wenn du dich dazu in der Lage fühlst, kannst du die Person, von der die Belästigung ausgegangen ist, auf ihr unerwünschtes Verhalten ansprechen und mitteilen, dass dieses nicht toleriert wird. Dies kann persönlich oder auf schriftlichem Weg geschehen. Falls du ein persönliches Gespräch wählst, kannst du dieses auch in der Gegenwart einer Person deines Vertrauens durchführen. Sei konkret in deiner Kommunikation und benenne, was dich stört und unterlassen werden soll. Ebenfalls kannst du erwähnen, welche Konsequenzen du ziehen wirst, falls das Verhalten nicht aufhört, etwa eine Beschwerde einreichen.

Finde Verbündete

Suche das Gespräch mit Menschen, denen du vertraust. Wohlgesonnene Arbeitskolleginnen- und kollegen sind eine gute Wahl. Es ist gut möglich, dass weitere Personen betroffen sind und ihr euch zusammenschliessen und gemeinsame Handlungsschritte in die Wege leiten könntet.

Dokumentation führen

Es ist nicht immer einfach, sexuelle Belästigung zu belegen. Führe deswegen ein Tagebuch über die Vorfälle und halte akribisch fest, was vorgefallen ist:

  • Form der Belästigung
  • Beteiligte Person(en)
  • Datum und Zeit
  • Ort
  • mögliche Zeugen

Diese Angaben sind insbesondere wichtig, wenn disziplinarische oder rechtliche Schritte ergriffen werden sollen.

Rechtsgrundlagen

Information über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau

ansehen

Strafgesetzbuch - Sexuelle Be­lä­sti­gungen

ansehen

Gleichstellungsgesetz

ansehen

Obligationenrecht Art 328 - Schutz der Per­sönlichkeit der Arbeitnehmenden

ansehen

Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden

ansehen