Mobbing

Mobbing

Zwar taucht der Begriff des Mobbings im Gesetz nicht auf. Jedoch spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz, wenn eine oder mehrere Personen wiederholt und gezielt über einen längeren Zeitraum schikaniert, missachtet, herabgesetzt oder auf andere Weise in ihrer persönlichen Würde verletzt werden.

Grundsätzlich unterstehen alle Arbeitgeber einer gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten. Sie sind dadurch verpflichtet, Gesundheit und Persönlichkeit des Arbeitnehmenden zu schützen und entsprechend die dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Mobbing darf nicht geduldet werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Leidensdruck für das Mobbingopfer mit der Zeit tendenziell zunimmt und sich Mobbingfälle kaum von alleine lösen. Daher ist es wichtig, rasch zu handeln und sich kompetente Hilfe zu suchen. Auf deinem Regionalsekretariat berät man dich gerne persönlich und vertraulich.

Beratung & Hilfe

Hotline bei dringenden Fragen

Rechtsgrundlagen

Obligationenrecht Art 328 - Schutz der Per­sönlichkeit der Arbeitnehmenden

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Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden

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Was du selbst bereits unternehmen kannst

Beweise sammeln

Dokumentiere das Mobbing und führe dazu ein detailliertes Tagebuch, wo du die Vorfälle aufzeichnest. Notiere alle Beteiligten und die Art der Vorfälle und wie du reagiert hast. Wenn es Zeugen gibt, führe auch diese jeweils auf.

Fachstelle kontaktieren

Viele Sozialpartner haben eine Anlaufstelle für Mobbingvorfälle, die in deiner Situation vermitteln kann. Im Zweifelsfalle rät transfair jedoch, sich im Regionalsekretariat beraten zu lassen und gemeinsam Handlungsschritte festzulegen.