Endlich mehr Fairness für Bauzugführer

Öffentlicher Verkehr

Endlich mehr Fairness für Bauzugführer

Jahrelang haben sich transfair und die anderen Verbände dafür eingesetzt, dass SBB Infrastruktur seine Bauzugführerinnen in die neuen Jobprofile für das Lok- und Rangierpersonal überführt. Nun ist es geschafft – ein wichtiger Schritt für faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen.

Werner Rüegg
Zug Schneeschleuder Xrotm mit Rangierfahrzeug

In Kürze

  • SBB Infrastruktur passt die Funktonen «Bauzugführer/in Level 1», «Baumaschinenbegleiter/in B100» und «Spezialmonteur/in Fahrleitung B100» an. Dadurch verbessern sich die Aufstiegsmöglichkeiten der Bauzugführer und Bauzugführerinnen.
  • Zusätzlich gilt: Wer heute einen Marktausgleich erhält und die Anforderungen erfüllt, wird zum heutigen Lohn plus Marktausgleich befördert.
  • Die Änderungen treten auf den 1. Juli 2026 in Kraft.

Per 1. Juli 2026 passt SBB Infrastruktur folgende Jobprofile an:

  • «Bauzugführer/in Level 1»
  • «Baumaschinenbegleiter/in B100»
  • «Spezialmonteur/in Fahrleitung B100»

Diese Funktionen werden in die neuen Jobprofile für das Lok- und Rangierpersonal überführt. Das eröffnet den Bauzugführern und Bauzugführerinnen bessere Aufstiegsmöglichkeiten.

Mitarbeitende mit Marktausgleich können befördert werden

Gewisse Mitarbeitende mit den obigen Berufsprofilen erhalten heute einen Marktausgleich. Ihr Lohn ist gegenüber dem Arbeitsmarkt zu tief. Erfüllen solche Mitarbeitende die Anforderungen des nächsthöheren Anforderungsniveaus, werden sie zum heutigen Lohn inklusive Marktausgleich befördert. Wo die Anforderungen nicht erfüllt sind, bleibt das aktuelle Anforderungsniveau bestehen.

So wird der Marktausgleich integriert

Der heutige Marktausgleich wird neu in den Lohn integriert. Das heisst:

  • Der Jahreslohn steigt bei einem 100%-Pensum um 3000 Franken brutto.
  • Falls die Lohnobergrenze keine Integration zulässt, wird eine Lohngarantie gewährt: Der Teil des Marktausgleichs, der die Obergrenze übersteigt, wird nicht Teil des Grundlohns, er bleibt aber garantiert und wird zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.
  • Der integrierte bzw. garantierte Betrag ist künftig pensionskassenpflichtig. Dadurch erhalten die Betreffenden später eine bessere Rente. 

Die Zusatzvereinbarung zum Marktausgleich  endet per 30. April 2026. Bis zur Integration am 1. Juli 2026 wird der Marktausgleich wie bisher ausbezahlt.

Ein bedeutender Schritt für faire Arbeitsbedingungen

transfair und die anderen Verbände haben die Anpassung der Jobprofile jahrelang immer wieder gefordert. Endlich konnten wir das Ziel erreichen. Die Lösung ist ein bedeutender Schritt für faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen für alle Bauzugführer und Bauzugführerinnen bei SBB Infrastruktur.