Einigung in Sachen neues Berufsbild Lokführer:in SBB Cargo Kat. B100

Öffentlicher Verkehr

Einigung in Sachen neues Berufsbild mit SBB Cargo

Letztes Jahr hat SBB Cargo die Berufsbilder der Regionen überarbeitet und dabei die Stellenbeschriebe aller Funktionen analysiert und mit den zukünftigen Anforderungen auch innerhalb der SBB verglichen. Im Fokus der Überarbeitung der Berufsbilder standen neue Technologien, die damit verbundenen Ausbildungen sowie Aufgaben, die entweder neu dazukommen oder die sich verändern. Die Personalkommission und die Sozialpartner wurden bei der Erstellung der neuen Berufsbilder angehört.

Bruno Zeller

Anfang Jahr wurden den Sozialpartnern die Ergebnisse der Funktionsbewertungen präsentiert. Daraufhin haben SBB Cargo und die Sozialpartner die Verhandlungen aufgenommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden und vertieften Abklärungen haben sich die Parteien nun geeinigt.

Eine Funktionsbewertung der Berufsbilder ist letztmals 2015 vorgenommen worden. Seither sind vor allem in der Funktion Rangierspezialist Cargo B100 (neu: Lokführer bzw. Lokführerin SBB Cargo Kat. B100) zusätzliche Tätigkeiten dazu gekommen. Damit werden die Mitarbeitenden vielseitiger einsetzbar, zum Beispiel mit der Funkfernsteuerung oder neuen Arbeitsmitteln wie Funkgeräten, Apps, Prüfer Wagen Ladung (PWL).

Insbesondere beim neuen Berufsbild der Lokführer und Lokführerinnen SBB Cargo B100 sehen alle den Bedarf, dessen Attraktivität zu steigern, einhergehend mit der Möglichkeit einer höheren Einstufung und Entlöhnung. Dazu wird ein Laufbahnmodell eingeführt, in dem sich Lokführerinnen und Lokführer SBB Cargo B100 im Anforderungsniveau F durch Weiterbildung in den nächsten Level und damit ins Anforderungsniveau G entwickeln können.

Die wichtigsten Anpassungen für Lokführerinnen und Lokführer SBB Cargo Kat. B100

  • Kat. B 100 Level 2: Die Tätigkeit bleibt gemäss Funktionsbewertung wie bisher im Anforderungsniveau F eingereiht. Mitarbeitende mit Abschluss PWL erhalten jährlich eine Entschädigung in der Höhe von 1'500 Franken, solange diese Tätigkeit ausgeübt wird und die entsprechende Qualifikation vorhanden ist. Die Entschädigung wird dann ausgerichtet, wenn die Ausbildung «Betriebliche Zuguntersuchung (BZU)» und / oder «Funkfernsteuerung (FF)» fehlt und so ein Wechsel ins Level 3 noch nicht möglich ist.
  • Kat. B 100 Level 3: Die Tätigkeit erhält aufgrund der Erfüllung von Zusatzfunktionen und höheren Einsatz-Flexibilität neu das Anforderungsniveau G. Wechseln Mitarbeitende ins Anforderungsniveau G, erhalten sie eine Lohnerhöhung von mindestens 2’000 Franken. Gleichzeitig entfällt die jährliche PWL-Entschädigung von 1’500 Franken wie auch die doppelte Tagespauschale für Lokführerinnen und Lokführer B100 Level 2 in Touren, in denen sie eine Streckenlok zwecks Zugfahrt bedienen.
  • Ein Wechsel von Level 2 zu 3 erfolgt, sobald die Anforderungen gemäss Stellenbeschrieb erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungen «Betriebliche Zuguntersuchung (BZU)», «Prüfer Wagenladung (PWL)» und «Funkfernsteuerung (FF)».
  • Verbunden mit dem angepassten Berufsbild ist ein Wechsel des Anspruchs auf das Zukunftsmodell Priora – bisher Valida.
  • Die temporär ausgerichtete Einmalzahlung von 3’000 Franken bei Abschluss der PWL-Ausbildung entfällt mit Einführung des neuen Berufsbildes 2023. Mitarbeitende, die 2022 den PWL erfolgreich abschliessen, erhalten noch die Einmalzahlung.

Die betroffenen Mitarbeitenden erhalten im Juni weitere Informationen zur konkreten Umsetzung.

Diese Neuerungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Einschätzung von transfair

transfair hat in den vergangenen Jahren immer wieder Entschädigungen für die zunehmende Polyvalenz beim Lokpersonal B100 gefordert. Mit diesem Verhandlungsresultat wird dieser Entwicklung Rechnung getragen. Flankierend zu den Verhandlungen B100 haben sich die Sozialpartner auch zu weiteren Einreihungs- und Entschädigungsfragen ausgetauscht. SBB Cargo gewährt auch dem Rangierpersonal A40 und Ai40 die jährliche Entschädigung von 1'500 Franken, wenn das Modul PWL vorliegt. Ebenfalls wurde die Einreihung des Lokpersonals B im Anforderungsniveau H bestätigt. Für Fragen steht Bruno Zeller gerne zur Verfügung.