Briefkästen: transfair beobachtet die Entwicklung kritisch

Post/Logistik

Briefkästen: transfair beobachtet die Entwicklung kritisch

In seinem Vorschlag zur Revision des Postgesetzes stösst der Bundesrat an, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Briefkastenanlagen an einem zentralen Ort zusammenfassen dürfen. Briefkästen direkt vor dem Haus könnten damit zur Ausnahme werden. Das hätte nicht nur Auswirkungen auf den Zugang zu einem wichtigen Service-Public-Angebot – auch die Arbeitsbedingungen bei der Post könnten sich stark verschlechtern. transfair beobachtet die Entwicklung kritisch.

Kerstin Büchel
Bundesrat Albert Rösti

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat seinen Vorschlag für die Teilrevision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) in die Vernehmlassung geschickt. Darin sieht er auch die Erweiterung von Artikel 10 des bestehenden Postgesetzes vor: Der Bundesrat will ausdrücklich ermöglichen, dass Briefkastenanlagen nicht nur vor dem Haus, sondern auch «an der Zufahrt zu einem Quartier oder an einem anderen zentralen Ort in einer Überbauung» errichtet werden dürfen.

Am letzten Freitag, dem 31. Juli 2026, zitierte CH Media das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Dieses konkretisierte: «Künftig soll es auch möglich sein, eine Briefkastenanlage für mehrere Häuser beziehungsweise für ein Quartier einzurichten.» In der Folge könne es auch nur noch eine einzige Briefkastenanlage für ein ganzes Quartier geben. Ebenfalls am Freitag präzisierte das Bakom offenbar: Briefkästen würden bestehen bleiben. Es sei lediglich vorgesehen, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer freiwillig ihre Briefkastenanlage zusammenfassen könnten, wenn sie das wünschten.

Wir machen uns in der Vernehmlassung für das Personal stark

transfair ist sich bewusst: Wenn Pöstlerinnen und Pöstler vermehrt zentrale Anlagen bedienen, braucht das weniger Zeit – das könnte Stellen kosten und sich negativ auf die Arbeitsbedingungen bei der Post auswirken. Zudem warnen wir erneut davor, Menschen vom Service Public auszuschliessen. Personen mit Gehbehinderung zum Beispiel sind darauf angewiesen, ihren Briefkasten direkt vor der Tür zu haben.

transfair beobachtet die Entwicklung kritisch und wird in den kommenden Wochen zum Gesetzesentwurf des Bundesrats Stellung nehmen – im Sinne der Post-Angestellten und für einen barrierefreien Zugang zum Service Public. Die Vernehmlassung läuft bis am 15. Oktober 2026.