SBB: transfair akzeptiert neue Arbeitszeitregelungen

Öffentlicher Verkehr

SBB: transfair akzeptiert neue Ar­beits­zeit­re­ge­lun­gen

Ende 2025 schlossen transfair und die anderen Personalverbände mit der SBB die Verhandlungen über die Erneuerung der Bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) ab. Diese gelten für vier Berufsgruppen in der Bahnproduktion: für das Kundenbegleit-, das Lok-, das Rangier- und das Reinigungspersonal. Der transfair-Branchenvorstand hat Vor- und Nachteile abgewogen und darüber abgestimmt, ob wir die neuen Regelungen genehmigen. Heraus kam unter Einbezug des Gesamtrahmens ein knappes Ja.

Bruno Zeller
Eine SBB-Zugbegleiterin beim Erstellen eines Tickets

In Kürze

  • Ende 2025 schlossen transfair und die anderen Personalverbände mit der SBB-Bahnproduktion die Verhandlungen zu den neuen Bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR ) ab.
  • Der Branchenvorstand öffentlicher Verkehr von transfair hat darüber abgestimmt – und die neuen BAR angenommen, jedoch mit verhaltener Begeisterung.
  • Stimmen auch die anderen Verbände zu, treten die neuen BAR auf den Fahrplanwechsel Ende 2026 in Kraft, allerdings noch ohne die neue Einteilungsphilosophie. Diese kommt laut SBB erst auf das Fahrplanjahr 2029 zur Anwendung.

Massive Verschlechterungen verhindert

Fast ein Jahr dauerten die Verhandlungen zur Erneuerung der Bereichspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) mit der SBB. In dieser Zeit ist es transfair und den anderen Personalverbänden zwar gelungen, die massiven Verschlechterungen abzuwenden, die die SBB im Rahmen des Sparprogramms «M6k» gefordert hatte. Dafür mussten die Verbände auf einige spürbare Verbesserungen verzichten. Gerne hätten wir etwa für die Samstagsarbeit einen neuen Zeitzuschlag eingeführt. Geblieben sind kleinere Fortschritte und ein paar Abstriche, zum Beispiel leichte Verschlechterungen bei der Einteilung der Nebenarbeitszeiten, also den Zeiten für Arbeiten, die neben dem Kerngeschäft anfallen.

Schadensbegrenzung auch bei der neuen Einteilungsphilosophie

Teil der neuen BAR ist auch die neue Einteilungsphilosophie. Hier konnten die Verbände die Flexibilität zulasten des Personals deutlich einschränken und die Verbindlichkeit der Dienstplanung erhöhen. Getrieben durch die Einführung des neuen Planungs- und Einteilungstools «IVU.rail» hatte sich die SBB veranlasst gesehen, eine möglichst hohe Personalflexibilität zu fordern. In den neuen BAR ist dieses Vorhaben aber nur begrenzt umgesetzt. Folgende Eckwerte schaffen für die Mitarbeitenden wenigstens gewisse Planbarkeit:

  • Fixe Zeitfenster für Dienste von maximal 11 Stunden in der Jahreseinteilung mit provisorischem Dienst

  • Mögliche Verschiebung von Dienstbeginn oder -ende um maximal 60 Minuten in der Wocheneinteilung

Damit müssen die Mitarbeitenden immer noch sehr flexibel sein. Jedoch halten wir positiv fest, dass erstmals klare Fristen in die BAR aufgenommen wurden:

  • Ausrollen der individuellen Jahreseinteilung jeweils per 15. November, inklusive Weihnachten/Neujahr in einem Jahr
  • Die rollierende Wocheneinteilung zeigt jede Woche eine weitere Woche und reicht rund fünf bis sechs Wochen im Voraus
  • Ausrollen der definitiven Dienste in der Tageseinteilung jeweils 3 bis 7 Tage vorher, je nach Berufsgruppe

Viele Details sind noch offen

Einige zentrale Punkte sind aktuell aber noch unklar – in der neuen Einteilungsphilosophie, aber auch in sonstigen Teilen der neuen BAR. Zum Beispiel: Wie wird das neue Präferenz- und Wunschsystem für die Mitarbeitenden ausgestaltet? Dieses wurde als Grundsatz in die neuen BAR aufgenommen. Oder: Wie kann sichergestellt werden, dass auf schwierigen Zügen zu bestimmten Zeiten zwei Kundenbegleitende eingesetzt werden?

BAR trotzdem angenommen

Die vielen noch offenen Details und damit verbundenen Unsicherheiten verhindern aktuell eine starke Akzeptanz der neuen BAR. Trotzdem hat sich der Branchenvorstand öffentlicher Verkehr von transfair nach genauer Abwägung entschieden, die neuen Regelungen anzunehmen. Der Grund: Eine Ablehnung könnte in eine Sackgasse mit möglichen Konsequenzen führen. Wahrscheinlich würden die heutigen BAR bestehen bleiben, jedoch würde die SBB die neue Einteilungsphilosophie mit «IVU.rail» dennoch umsetzen. Dies entweder mit den verhandelten Eckwerten, wie sie in den neuen BAR stehen, oder mit einseitigen Fristen und Bestimmungen.

Offene Punkte rasch angehen

Für die offenen Punkte müssen nun rasch Lösungen zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden gefunden werden.

Die Abstimmungsrunde der angepassten BAR durch die Personalverbände dauert noch an. Stimmen alle zu, treten die neuen BAR auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 in Kraft, jedoch noch ohne neue Einteilungsphilosophie. Diese kommt gemäss heute kommuniziertem SBB-Entscheid über die Verschiebung der Einführung von «IVU.rail» erst auf das Fahrplanjahr 2029 zur Anwendung.