Direkte und indirekte Einsparungen beim Bundespersonal
Die Sparpolitik von Bundesrat und Parlament hat spürbare Folgen für das Bundespersonal. Kürzungen im Personalbereich gehören mittlerweile fast zum politischen Alltag. Mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) hat sich die Situation zusätzlich verschärft. Neben Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen führt das Paket erneut zu Kürzungen der Personalbudgets in den Bundesämtern. Hinzu kommt: Werden die Budgets für Sachausgaben – Projekte, IT oder Dienstleistungen – gekürzt, hat das häufig auch Folgen für den Personalbestand.
Inzwischen hat das Parlament das EP27 zwar abgespeckt: 2027 müssen insgesamt nur noch 1,4 Milliarden statt der ursprünglich geplanten 2,4 Milliarden Franken gespart werden, 2028 noch 1,9 und 2029 noch 2 statt je 3 Milliarden. Aber, und das ist besonders stossend: Die Sparmassnahmen beim Bundespersonal bleiben bestehen. Im April 2026 doppelte der Bundesrat sogar noch zwischenzeitlich nach und beschloss eine weitere Querschnittskürzung im Eigenbereich und damit nochmals beim Personal. Zwar nahm er diese Kürzung im Juni wieder zurück, nachdem sich deutlich höhere Bundeseinnahmen abzeichneten. Doch in vielen Fällen war der Schaden bereits angerichtet.