BAZG: Verhandlungspaket liegt vor - nun entscheiden die Mitglieder

Öffentliche Verwaltung

BAZG: Ver­hand­lungs­pa­ket liegt vor - nun entscheiden die Mitglieder

Am 28. Januar 2021 hatte transfair – zusammen mit Garanto und PVB – dem damaligen EZV-Direktor einen Katalog mit Forderungen überreicht. Nun, über zwei Jahre intensiven Verhandeln und Diskutieren später, konnten die Sozialpartner einen wesentlichen Teil dieser Verhandlungen abschliessen.

Matthias Humbel
Zollbeamte bei der Arbeit

Mit dem vorliegenden Verhandlungspaket werden die künftigen Arbeitsbedingungen für die operativ tätigen Mitarbeitenden des BAZG definiert. Zudem werden diese für alle Regionen harmonisiert. Wesentlicher Eckpunkt ist ein grösserer Gestaltungsfreiraum bei der Planung der Arbeitsschichten. So sollen die Mitarbeitenden künftig pro Kalendermonat fünf Frei-Tage, sowie pro Kalenderwoche eine dienstfreie Zeit bestimmen können. Vor den Ferien soll jeweils Anspruch auf ein freies Wochenende bestehen, nach verlängerten Wochenenden (bis drei Tage am Stück) ist der Arbeitsbeginn im 7/24 Betrieb frühestens um 6 Uhr. Künftig ist auch klar geregelt, dass Arbeitsvor- und -nachbereitung zur Arbeitszeit zählen und dass der Arbeitsbeginn am vertraglich festgehaltenen Arbeitsort ist, Verschiebungen an einen Einsatzort gelten als Dienstreise.

Was bereits geschah

Gewisse Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem BAZG und den Personalverbänden sind schon seit einiger Zeit bekannt: die Lohnklassen der neuen Funktion Fachspezialist Zoll und Grenzsicherheit inklusive der unterschiedlichen Übergangsfristen für die Grenzwächterinnen und Grenzwächter sowie Zollfachleute. Auch Garantien zur Jobsicherheit, der Bewaffnung und der Teilnahme am Ausbildungsmodul Allegra sind nun geregelt. Andere Themengebiete müssen hingegen noch diskutiert werden. Die Sozialpartner werden dazu eine paritätische Kommission bilden, in der Themen des Gesundheitsschutzes sowie der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie weiter erörtert werden. Auch die künftigen Pensionsierungsregelungen müssen noch zwischen den Sozialpartnern diskutiert werden.

Onlineumfrage zum Verhandlungsresultat

Die Verhandlungsergebnisse werden noch im August 2023 den Mitgliedern vorgelegt. Bis Mitte September 2023 können diese über eine Onlineumfrage über das Resultat abstimmen. Wird das Verhandlungsergebnis von allen Verbänden angenommen, kann das Paket ab Anfangs 2024 in Kraft gesetzt werden.