Teilzeitarbeit ist längst ein fester Bestandteil des Schweizer Arbeitsmarkts. Fast 40 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in einem reduzierten Pensum – besonders häufig Frauen, Eltern sowie betreuende und pflegende Angehörige. Doch trotz der grossen gesellschaftlichen Bedeutung ist Teilzeitarbeit oft mit strukturellen Nachteilen verbunden. Ein gewichtiger davon: die fehlende Planbarkeit.
transfair fordert deshalb gemeinsam mit Travail.Suisse die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf feste freie Tage bei Teilzeitarbeit (Im Positionspapier handelt es sich um die 2. Forderung). Bei einem Beschäftigungsgrad von 60 Prozent sollen beispielsweise maximal vier Arbeitstage pro Woche anfallen – und ein bestimmter Wochentag soll stets frei bleiben. Das schafft die Planbarkeit, die unerlässlich ist, wenn man auf eine Kinderkrippe oder eine Tagesbetreuung angewiesen ist. Zusätzlich schützt die Massnahme vor der Zerstückelung der Arbeitstage und ermöglicht eine echte Erholung sowie ein gesundes Sozialleben.
Dass sich dies umsetzen lässt, zeigt das Modell der Post: Seit dem Inkrafttreten des GAV Post 2021 können Mitarbeitende in Teilzeitpensen feste freie Tage, sogenannte Sperrtage, definieren, an denen sie nicht arbeiten müssen. transfair hatte sich jahrelang für das Anliegen eingesetzt und konnte damit einen echten Mehrwert für die Arbeitnehmenden schaffen!
Feste freie Tage sind mehr als eine organisatorische Erleichterung. Sie sind ein Beitrag zur Gleichstellung, zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Teilhabe. Wer seine freien
Tage planen kann, kann sich besser um Kinder kümmern, Angehörige pflegen, sich weiter bilden oder sich gesellschaftlich engagieren.
Die Einführung fester freier Tage ist ein konkreter Schritt hin zu einer moderneren, faire ren Arbeitswelt. Teilzeitarbeit darf nicht länger ein Kompromiss mit Nachteilen sein – sie
muss ein gleichwertiges, respektiertes Arbeitsmodell werden.