Das Bundespersonalgesetz wird angepasst
Das Parlament hat der Revision des Bundespersonalgesetzes 24.068 zugestimmt. Damit werden Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge, beim Datenschutz und der Digitalisierung vorgenommen. Eine zentrale Neuerung ist die gesetzliche Grundlage für so genanntes Profiling, welche es dem Bund ermöglicht, gezielt nach Talenten über soziale Medien zu suchen. Die Revision bringt jedoch auch Verschlechterungen für das Personal, gegen die sich transfair in den Räten eingesetzt hat. Bedauernswert ist vor allem die Schwächung des Kündigungsschutzes sowie die Erhöhung der Fristen bei personalrechtlichen Massnahmen. Positiv zu werten ist, dass sich transfair erfolgreich für den Erhalt der Entschädigungen bei Beschwerdeentscheiden von Kündigungen einsetzen konnte.