Endlich Klarheit – die neuen Lohnklassen für Zoll und Grenzwache sind bekannt

Öffentliche Verwaltung

Endlich Klarheit – die neuen Lohnklassen für Zoll und Grenzwache sind bekannt

Endlich ist klar, in welche Lohnklasse die zukünftigen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit eingereiht werden: Die Lohnklasse 17 bedeutet für alle betroffenen Personen Veränderungen. transfair hat lange, aber erfolgreich mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Umsetzungsmodalitäten verhandelt.

Matthias Humbel

Neu: Lohnklasse 17

Seit heute ist klar: Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat die künftigen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit in die Lohnklasse 17 eingereiht. Für die heutigen Angehörigen des Grenzwachtkorps (AdGWK) bedeutet das zwei zusätzliche Lohnklassen, für die bisherigen Zollfachleute eine weniger.

transfair hatte sich vehement für die Lohnklasse 18 eingesetzt und gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Beschriebe der neuen Funktion erarbeitet. transfair bedauert, dass das EPA das Fachpersonal Zoll und Grenzsicherheit der Lohnklasse 17 zuweist, wird den Entscheid des EPA jedoch akzeptieren. Dies, nachdem das Personalamt den Sozialpartnern seine Beweggründe ausführlich erläutert hatte und sich transfair überzeugen konnte, dass die Beurteilung korrekt erfolgte.

Verhandlungserfolg bei der Umsetzung

Weil die Anpassung der Lohnklasse für einige Personen den Verlust einer Lohnklasse bedeutet muss die Umsetzung sozialverträglich und für beide Berufskategorien getrennt erfolgen. Die AdGWK müssen direkt nach Absolvierung des Weiterbildungsprogrammes Allegra von den neuen Lohnklassen profitieren können. Für die Zollfachleute forderte transfair eine ausgedehnte Übergangsphase zur Abfederung.

In mehreren intensiven Verhandlungsrunden fanden die Sozialpartner schliesslich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Das Verhandlungsresultat sieht folgende Punkte vor:

AdGWK (inkl. Aspiranten):

Anpassung der Lohnklasse auf 17 für alle AdGWK bereits per Januar 2024. Zu diesem Zeitpunkt haben die ersten AdGWK Allegra absolvieren und können in die neue Funktion überführt werden. Die Umstellung erfolgt auch für jene AdGWK, die Allegra erst zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren.

Zollfachleute

Die Lohnklasse wird erst per 1. Januar 2028 Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben diese Mitarbeitenden somit in ihrer bisherigen Lohnklasse und haben so eine Übergangsphase von insgesamt sechs Jahren. Ab 2028 treten auch die Lohngarantien gemäss Bundespersonalverordnung (Artikel 52a) in Kraft. Dies, sofern der alte Lohn höher ist als das neue Lohnklassenmaximum. Für Mitarbeitende, die dann 55 Jahre alt oder älter sind, dauert diese Lohngarantie fünf Jahre, für jüngere Mitarbeitende beträgt sie zwei Jahre. Allfällige Lohnreduktionen wird es für die betroffenen Mitarbeitenden somit frühestens 2030 geben.

Kader

Für Kader, die ihre Funktion noch ohne definierte Lohnklasse angetreten haben, gilt weiterhin, dass die Lohnklasse rückwirkend auf die Übernahme der Funktion angepasst wird.

Gutes Verhandlungsresultat schafft Sicherheit

Das BAZG beabsichtige ursprünglich, die Umstellung für beide Personalkategorien gemeinsam auf den 1. Januar 2026 vorzunehmen. In den Verhandlungsrunden konnte transfair und die weiteren Verbände das BAZG aber davon überzeugen, dass die jetzt vorliegende Lösung mit zwei unterschiedlichen Zeitpunkten sozialverträglicher und korrekter ist.

Das Resultat ist für transfair aus mehreren Gründen positiv und wichtig. Zum einen haben die Mitarbeitenden so endlich Klarheit über ihren künftigen Lohn. Zum anderen haben die Sozialpartner so für beide Personalkategorien eine möglichst gute Lösung erzielen können. Für die AdGWK kann die Umstellung auf einen frühen Zeitpunkt erfolgen, damit sie so bereits ab 2024 von den zusätzlichen Lohnklassen profitieren können. Für die Zollfachleute kann die Auswirkung der tieferen Lohnklasse abgefedert werden, indem der Umsetzungszeitpunkt erst deutlich später erfolgt.

Das schafft Sicherheit und reduziert den Kreis der betroffenen Mitarbeitenden nochmals deutlich. transfair zeigt sich deshalb zufrieden mit dem erzielten Ergebnis.

Verhandlungen laufen weiter

transfair forderte zusammen mit den weiteren Personalverbänden der IG Bundesverwaltung das BAZG zu Verhandlungen über die Transformation und die neuen Anstellungsbedingungen im Amt auf. In verschiedenen Arbeitsgruppen diskutieren die Sozialpartner seit Mai 2021 über verschiedene Arbeitsbedingungen. Diese Verhandlungen gehen in den kommenden Monaten weiter.

Von der EZV zum BAZG

Im Rahmen von DaziT verändern sich nicht nur die Anstellungsbedingungen, sondern auch die Namen von Bundesämtern. Auf den 1. Januar 2022 wurde so aus der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.