Sparmassnahmen Bundespersonal: Rentenkürzungen verhindert

Öffentliche Verwaltung

Spar­mass­nah­men beim Bun­des­per­so­nal: Ren­tenkür­zun­gen verhindert

Auf der letzten Etappe der Verhandlungen zum Sparprogramm des Bundes gelang es transfair, Schlimmeres zu verhindern. Die vom Bundesrat vorgesehene Einsparungen von 15 Millionen Franken in der beruflichen Vorsorge werden nicht durch Rentenkürzungen bei der Pensionskasse PUBLICA, sondern durch Anpassungen bei der Risikoprämie erzielt. Insgesamt konnte transfair so einigen Schaden vom Bundespersonal fernhalten.

Matthias Humbel
Bundeshaus umgeben von herbstlichen Bäumen

In Kürze

Am 19. September 2025 hat der Bundesrat die letzte Tranche der Sparmassnahmen beim Bundespersonal verabschiedet. In dieser letzten Tranche konnte transfair am Verhandlungstisch Schlimmeres verhindern. Der Überblick: 

  • Dank den Verhandlungen von transfair konnten 15 Millionen Franken Einsparungen in der beruflichen Vorsorge ohne Rentenkürzungen umgesetzt werden.  
  • Angepasst wurden dafür die Risikoprämien: Künftig bezahlen die Arbeitnehmenden ein Viertel der Prämie über einen Lohnabzug von 0,375 Prozent. 
  • Insgesamt werden beim Bundespersonal 100 Millionen Franken gespart.  
  • Durch Verhandlungen konnte transfair Folgendes erreichen: Nur 35 Millionen Franken der Einsparungen werden über Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen erzielt. Der weitaus grössere Teil kann ohne Schaden für das Personal eingespart werden. 

Am Freitag, 19. September 2025 hat der Bundesrat den letzten Schritt der Sparmassnahmen beim Bundespersonal beschlossen: Die letzte Tranche von 15 Millionen, die der Bundesrat in der beruflichen Vorsorge – der PUBLICA-Rente – einsparen will, wird über eine Aufteilung der Risikoprämie umgesetzt. Bis anhin wurde diese ganz von der Arbeitgeberin bezahlt, ab dem 1. Januar 2027 werden die Mitarbeitenden einen Viertel davon übernehmen müssen.

Intensive Verhandlungen verhindern PUBLICA-Rentenkürzung 

Diese Lösung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen transfair, den weiteren Verbänden der Bundesverwaltung und dem Personalamt EPA. transfair konnte dabei erreichen, dass es zu keinen Rentenkürzungen kommt.  

So standen verschiedene Varianten zur Diskussion, welche zu Renteneinbussen von über 6 Prozent hätten führen können. Die nun gefundene Lösung mit einer Anpassung der Risikoprämien – die Prämien also, über die die Risiken von Invalidität und Todesfällen abdecken – führt zwar zu einem Lohnabzug von 0,375 Prozent, hat dafür aber keine negativen Auswirkungen auf die künftigen Renten.  

transfair setzt sich für Leistungsverbesserungen ein 

Gleichzeitig bietet die Revision des Bundespersonalgesetzes auch Chancen, um die Leistungen bei Invalidität und bei Todesfällen verbessern zu können. Für transfair ist deshalb klar: Die Anpassung der Risikoprämie ist eindeutig die weniger schlimme Variante. Der Personalverband wird sich nun dafür einsetzen, dass dort, wo Leistungsverbesserungen möglich sind, diese auch umgesetzt werden.

Bereits zuvor: Verbesserungen durch Verhandlungen 

Die Sparmassnahmen beim Bundespersonal sind Teil des Entlastungspaketes 2027 (EP27). Der Bundesrat hat im Oktober 2024 festgelegt, dass 200 Millionen Franken beim Personal eingespart werden müssen, 100 Millionen Franken davon über Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen. Über diese Anpassungen der Anstellungsbedingungen haben transfair, die weiteren Personalverbände und das EPA intensiv verhandelt.  

Auch wenn nicht zu allen Punkten eine gemeinsame Lösung gefunden wurden, konnte der Schaden für das Bundespersonal insgesamt aber doch deutlich reduziert werden. So konnte transfair Folgendes erreichen: 

  • Zeitgewinn: Anstatt wie ursprünglich vorgesehen bereits 2026 greifen die Sparmassnahmen erst ab 2027. Wer also 2026 sein 20jähriges Dienstjubiläum hat, kann noch von der vollen Treueprämie profitieren.   
  • Anpassung der Lohnmassnahmen: transfair konnte erreichen, dass das Parlament für 2025 die generellen Lohnmassnahmen nur auf 1,0 Prozent anstatt 0,75 Prozent reduzierte – und dass diese Reduktion den Sparmassnahmen angerechnet wird. Zudem konnte transfair mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter aushandeln, dass auch für 2026 0,5 Prozent der für die generellen Lohnmassnahmen vorgesehenen Mittel den Sparmassnahmen angerechnet werden. Die verbleibenden Lohnmassnahmen können nicht nur die Teuerung von 2024 und 2025 ausgleichen, sondern gelten sogar ein Teil der noch nicht ausgeglichenen Teuerung der Vorjahre nachträglich ab.  
  • Reduktion des Schadens: Durch die Anrechnung von generellen Lohnmassnahmen konnten wir die Summe, die bei den Anstellungsbedingungen eingespart werden muss, von 100 Millionen Franken auf 35 Millionen Franken reduzieren. Die Massnahmen fallen so weniger drastisch aus. 

Verhandlungen in einigen Bereichen abgebrochen 

Nicht überall konnte sich transfair aber mit dem EPA einigen. Keine Einigung gab es darüber, wie der Grossteil der verbleibenden 35 Millionen Franken eingespart wird. So hat das EPA sowohl die Ferienkürzung ab 60 Jahren wie auch die Kürzung der Treueprämie ab 20 Dienstjahren einseitig festgelegt. transfair hatte sich dabei für sozial verträglichere Massnahmen eingesetzt. 

Über die vorangehenden Verhandlungsschritte zum EP27 hatte transfair schon im folgenden Artikel informiert:

Zwei Personen, die für das BAZG arbeiten der Mann im blauen Hemd zeigt der Frau im schwarzen T-Shirt etwas auf dem Computer

Schwere Zeiten für das Bundespersonal