Nützliches Wissen bei der Post

Post & Logistik

Nützliches Wissen bei der Post

Drei Themen, welchen transfair aus Anfragen von Mitgliedern bei der Post vermehrt begegnet. Wann sind die Saldierungspunkte bei der Post und was bringen mir diese? Bis wann muss ich den Antrag für familienergänzende Kinderbetreuung melden? Wie funktioniert das mit der Ferienkürzung? All das sind Fragen, mit denen sich die Mitglieder täglich beschäftigen und um Antwort bittend zu transfair kommen. Dein Personalverband gibt Auskunft.

Urs Jungen

Saldierungszeitpunkte bei Logistik-Services und PostNetz

Für Mitarbeitende, die nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Post CH AG angestellt sind und nach dem Arbeitszeitmodell Einsatzplan arbeiten, gibt es jährlich zwei Saldierungszeitpunkte. Doch was passiert zu diesen Saldierungszeitpunkten und was hast du davon? Zum Saldierungszeitpunkt sollte dein Zeitsaldo zwischen maximal minus 50 Stunden und plus 100 Stunden liegen. Hast du mehr als 100 Plusstunden, so kannst du wählen, ob dir die überzähligen Stunden ausbezahlt werden oder ob du diese auf ein Zeitsparkonto überweisen lassen möchtest. Du hast das Recht, die Hälfte deiner positiven Stunden nach Rücksprache mit dem Team tageweise zu beziehen. Folgende Grundsätze gibt dir transfair mit auf den Weg:

  • Allgemein erfolgt keine Auszahlung von Stunden ohne dein Einverständnis. Die Auszahlung kann nur mit vorheriger Rücksprache mit dir erfolgen.
  • Eine tageweise Bezugsmöglichkeit von Mehrzeit erfolgt nach Rücksprache im Team.

Sprich mit deiner resp. deinem Vorgesetzten. Dies gilt besonders, wenn du regelmässig über 15 Minusstunden hast, wenn deine Einsätze ohne Rücksprache mit dir geplant werden oder wenn du nicht auf deine Sollstunden kommst,weil du zu wenig eingeplant wurdest.

  • In jedem Fall ist es wichtig, dass du proaktiv wirst, z.B. einen Plan für den Abbau der Minusstunden aufstellst oder passende Vorschläge machst.

transfair empfiehlt, die Zeitausweise regelmässig auf korrekte Buchungen zu überprüfen, da versehentliche Fehlbuchungen zu unverschuldeten Minusstunden führen können.

Wichtig zu wissen sind die Saldierungszeitpunkte

Logistik-Services: Ende April und Ende Oktober

PostNetz: Ende Mai und Ende Oktober
PostAuto: Ende Dezember

Beachte unbedingt die abweichenden Regelungen in deinem PostAuto-GAV.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Sind beide erziehungsberechtigten Personen zu mindestens 20 Prozent angestellt, so können Mitarbeitende unter dem Dach der Post für die familienergänzende Betreuung ihrer Kinder finanzielle Unterstützung beantragen. Die Kinder dürfen jedoch neu nicht älter als 14 Jahre sein und der Antrag für die rückwirkende Gutschrift muss bis 30. Juni 2024 erfolgen. Bei einem Austritt muss dies umgehend gemeldet werden. Bei Fragen gehe auf deine Vorgesetzte bzw. deinen Vorgesetzten zu oder melde dich bei transfair.

Ferienkürzungen infolge von Abwesenheiten

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft kann es zu Kürzungen des Ferienanspruches kommen. Für die Kürzungen wird das Kalenderjahr betrachtet. Nach einer Schonfrist von 30 Tagen oder infolge von Schwangerschaft nach 60 Tagen gibt es nur pro volle 30 Tage Kürzungen. Auch jede weiteren 30 Tage können zu Kürzungen führen. Teilarbeitsunfähigkeiten werden auch für die Kürzungen berücksichtig; mit einer seltenen Ausnahme. Bist du normal 100 Prozent deines Pensums zeitlich anwesend, kannst aber in der anwesenden Zeit nur 50 Prozent Arbeistleistung erbringen, so darf dies nicht für die Ferienkürzung berücksichtigt werden.

transfair hat vermehrt festgestellt, dass hier Fragen auftauchen und es manchmal fehlerhafte Kürzungen gab. Also prüfe bitte die Kürzungen kritisch und melde dich im Zweifelsfall bei transfair.

Übrigens: Bei PostAuto gilt die Ferienkürzungsregel gemäss Arbeitszeitgesetz.

Fragen oder Bedenken?

Bei Fragen zu diesen und weiteren Themen melde dich bei transfair. Die Expertinnen und Experten deines Personalverbandes stehen dir kompetent zur Seite.

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