Fragen und Antworten
Was ist der Dach-GAV?
Die Vereinbarung Dach-GAV regelt die schuldrechtlichen Bestimmungen wie z. B. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für Die Schweizerische Post AG, Post CH AG, Post CH Netz AG, Post CH Kommunikation AG, PostFinance AG, PostAuto AG, Post Immobilien Management & Services AG und notime (Schweiz) AG.
Was beinhalten die Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG?
Die Firmen-GAV Post CH und PostFinance AG regeln die normativen Bestimmungen für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden, also die konkreten, arbeitsvertraglichen Themen für die Mitarbeitenden im Geltungsbereich. Dies sind rund 25'500 Mitarbeitende bei der Post CH und rund 2'800 bei der PostFinance AG. Zu den normativen Bestimmungen zählen unter anderem Themen wie Arbeitszeit, Ferien oder Leistungen bei Krankheit und Unfall. Die Bestimmungen der beiden Firmen-GAV sind mit ein paar wenigen Ausnahmen identisch.
Gibt es noch andere GAV bei der Post?
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die GAV-Mitarbeitenden der PostAuto AG, der PostLogistics AG, der Post Immobilien & Management Services AG, der Presto AG und der notime (Schweiz) AG sind in separaten Firmen-GAV geregelt. Diese werden in eigenen Delegationen mit den Sozialpartnern verhandelt. Entsprechend sind die Mitarbeitenden in diesen Konzerngesellschaften nicht von den Veränderungen im GAV Post CH ab 1. Januar 2025 betroffen.