Neuer «IT-GAV»: Ein Meilenstein

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Neuer «IT-GAV»: Ein Meilenstein

Endlich ist es geschafft: Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der IT-Tochtergesellschaften von Swisscom – itnetX, MTF, JLS und USP – sind verschriftlicht. Sie bringen viel Fairness und Beständigkeit.

Marika Schaeren
Drei glückliche Menschen, von denen sich zwei ein highfive geben

Nach jahrelangen Verhandlungen ist es endlich so weit: Die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden von itnetX, MTF, JLS und USP sind vereinheitlicht und niedergeschrieben. Die Standards für diese IT-Tochtergesellschaften von Swisscom im B2B-Bereich wurden auf der Basis des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Swisscom entwickelt, aber gezielt an die Besonderheiten der IT-Firmen angepasst. Das Ziel, faire und beständige Arbeitsbedingungen auf hohem Niveau zu entwickeln, konnte erreicht werden.

Grosszügige Elternurlaube und Ferienregelungen

In den kommenden Monaten werden itnetX, MTF, JLS und USP die jeweiligen Anschlussvereinbarungen zum GAV Swisscom präsentieren.

Das sind die wichtigsten Errungenschaften für die Mitarbeitenden:

  1. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
    Der Lohn wird bei Krankheit oder Unfall während maximal 730 Tagen zu 100% des Basislohns weiterbezahlt (mit 30 Tagen Wartefrist).
  2. Mutterschafts- resp. Vaterschaftsurlaub
    Es gilt ein Mindestanspruch von 18 resp. 3 Wochen bei 100% Lohnfortzahlung.
  3. Ferienanspruch
    Mitarbeitende haben mindestens 27 Ferientage pro Jahr, ab dem 50. Geburtstag sogar 30 Tage.