Zusätzliche Lohnerhöhungen für Mitarbeitende mit tieferen Löhnen
Ansonsten konnten wir den neuen GAV PostAuto dem GAV Post CH annähern. Dieser gilt seit Anfang 2025 und ist mit grosszügigeren, moderneren Regelungen aktuell der Massstab in der Branche. Für ein einfacheres und faires Lohnsystem gibt es neu etwa nur noch zwei statt vier Lohnregionen. Und sogenannte jährliche strukturelle Lohnmassnahmen sorgen dafür, dass Mitarbeitende in den unteren 60 Prozent der Lohnbänder künftig von zusätzlichen Lohnmassnahmen profitieren: von 0,4 Prozent der Lohnsumme. Mitarbeitende mit niedrigeren Löhnen erhalten damit eine zusätzliche Lohnperspektive.
Zudem konnte transfair erreichen, dass PostAuto seine Sozialpartner künftig einmal jährlich informiert, wie die Mitarbeitenden punkto Gesundheitsschutz und digitale Fitness sensibilisiert und gefördert wurden. Schliesslich sind unregelmässige Arbeitszeiten, Schichtarbeit und der digitale Wandel eine Herausforderung für die Mitarbeitenden.
Weiter wurden die Anstellungsbedingungen für weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger flexibilisiert: Bis zu einem Pensum von 50 Prozent können sie im Monats- oder im Stundenlohn angestellt werden. Bei über 50 Prozent erfolgt die Anstellung ausnahmslos im Monatslohn. Für alle anderen Mitarbeitenden gilt weiterhin: Nur wer unter 30 Prozent arbeitet, darf im Stundenlohn angestellt werden.