Gleiche Lohnmassnahmen bei PostAuto wie bei der Post!

Post/Logistik

Gleiche Lohn­mass­nah­men bei PostAuto wie bei der Post!

transfair hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Mitarbeitenden von PostAuto dieselben Lohnmassnahmen wie die Mitarbeitenden bei der Post und PostFinance erhalten: Auch PostAuto erhöht die Lohnsumme der Mitarbeitenden mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nachhaltig um 1,6 Prozent.

Urs Jungen
Ein Postautochauffeur vor seinem Postauto, der in die Kamera lacht

In Kürze

  • Die Lohnverhandlungen mit PostAuto konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Das für transfair zufriedenstellende Resultat der Schlichtung beim Konzern Post/PostFinance wird von PostAuto übernommen.
  • Konkret erhalten die Mitarbeitenden mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nachhaltig bis zu 1,6 Prozent mehr Lohn. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne und die Lohnbanduntergrenzen angehoben.

Nachdem der Schlichtungsentscheid über die Lohnmassnahmen 2025 für die Post und PostFinance bekannt war, konnten endlich auch die Lohnverhandlungen PostAuto weitergeführt werden. Für transfair war klar, dass ein Resultat unter demjenigen der Post nicht akzeptiert wird, und auch die Verteilung identisch umgesetzt werden soll. transfair ist glücklich, dass dieser Linie gefolgt wurde und man sich auf ein identisches Resultat und eine identische Umsetzung einigen konnte.

Massnahmen werden rückwirkend per 1. April umgesetzt

Konkret erhalten Mitarbeitende, die vor dem 1.1.25 bei PostAuto eingetreten sind und in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, eine generelle Lohnerhöhung von 0,7 Prozent (z. B. zum Inflationsausgleich). Zusätzlich werden individuelle Lohnmassnahmen (z. B. für gute Leistung) im Wert von 0,5 Prozent der gesamten Lohnsumme ausgerichtet. 0,4 Prozent der Lohnsumme werden für strukturelle Lohnmassnahmen verwendet. Davon profitieren alle Mitarbeitenden, die aktuell weniger als 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes verdienen. Zudem profitieren neu auch Mitarbeitende, die 2025 in Pension gehen.

Die Lohnmassnahmen werden rückwirkend per 1. April umgesetzt, der neue Lohn wird erstmals mit dem Junilohn ausbezahlt.

Die Mindestlöhne und Lohnbänderuntergrenzen werden ebenfalls um 1,6 Prozent angehoben. Diese Anhebung wird vor der Umsetzung der Lohnmassnahmen erfolgen, sodass die Mitarbeitenden mehr profitieren.

Erhöhung gilt auch für Postautounternehmer

Für Mitarbeitende von Postautounternehmern wird die gesamte Lohnsumme in diesem Jahr ebenfalls um 1,6 Prozent erhöht. Wie in der Vergangenheit können die Unternehmer selber entscheiden, wie diese Lohnsummererhöhung umgesetzt wird.