Teilrevision der Personalverordnung ETH-Bereich: durchzogene Bilanz für transfair

Öffentliche Verwaltung

Teilrevision der Per­so­nal­ver­ord­nung ETH-Bereich: durchzogene Bilanz für transfair

Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Teilrevision der Personalverordnung ETH-Bereich (PVO-ETH) verabschiedet. Einige positive Veränderungen – so zum Beispiel beim Vaterschafts- oder Betreuungsurlaub - begrüsst transfair. Der Personalverband bedauert jedoch, dass diese Teilrevision mehrere Verschlechterungen für das Personal mit sich bringt, insbesondere im Bereich Frühpensionierung. Die Teilrevision wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Albane Bochatay

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

transfair hatte sich für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von 20 Tagen eingesetzt und freut sich, dass diese Forderung erfüllt wurde. Die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs für den Vater oder den eingetragenen Partner bei Geburt oder Adoption ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus wird die Frist für die Inanspruchnahme dieses Urlaubs von 6 auf 12 Monate verlängert. transfair freut sich ausserdem über die Einführung eines bezahlten Urlaubs von 14 Wochen für die Betreuung eines schwer kranken Kindes. Dies ist ein Fortschritt in Richtung einer besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen.

Bedauerliche Kürzungen bei den Altersleistungen

Trotz diesen Verbesserungen bedauert transfair mehrere Verschlechterungen bei den Pensionierungsregelungen. Wer bei Restrukturierungen von einer Frühpensionierung Gebrauch machen will, kann dies neu erst ab 60 Jahren (vorher 58 Jahren). Und die minimale Anstellungsdauer für eine solche Pensionierungsmöglichkeit beträgt zehn anstatt wie bisher fünf Jahre. transfair hatte sich vehement gegen diese Änderung positioniert. Der Bundesrat will die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten und die der ETH harmonisieren. Die Bedingungen nähern sich zwar an das Bundespersonalrecht an, bedeuten aber negative Anpassungen für das ETH-Personal. Im gleichen Sinne wird die Überbrückungsrente weitgehend abgeschafft. Nur ein kleiner Kreis von bestimmten Personalkategorien kann noch davon Gebrauch machen. Vor allem gegen die Abschaffung der Überbrückungsrente hat sich transfair gewehrt. Immerhin – transfair hat erwirken können, dass der Personalverband mitbestimmen kann, welche Personen mit bestimmten Funktionen weiterhin Anspruch auf eine Überbrückungsrente haben.

Abschaffung der Treueprämie nach fünf Anstellungsjahren

Eine weitere Änderung: neu haben die Mitarbeitenden des ETH-Bereichs erst nach 10 Anstellungsjahren Anspruch auf eine Treueprämie. Jene Treueprämie bei 5 Jahren wird gestrichen. transfair hatte diese Streichung scharf kritisiert, denn der Personalverband findet sie ein wichtiges Zeichen der Anerkennung. Die Prämie fördert die langfristige Bindung des Personals an den Arbeitgeber, der so das Know-how von erfahrenen Mitarbeitenden intern halten kann.

Flexible Arbeitsformen

Neu beinhaltet die PVO-ETH eine gesetzliche Grundlage für Homeoffice und flexible Arbeitsformen. Sie sieht vor, dass in Abstimmung mit der zuständigen Stelle flexible Arbeitsformen vereinbart werden können, wenn die Art der Tätigkeit und die dienstlichen Erfordernisse dies zulassen. transfair begrüsst die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf vereinfacht. Der Personalverband bedauert jedoch, dass die PVO-ETH keine schriftliche Begründung für den Fall, dass die Verwendung von flexiblen Arbeitsformen verweigert wird, vorsieht. Aus der Sicht des Personalverbands ist diese Massnahme wichtig, um Gleichbehandlung zu gewährleisten.