Sozialstandards im Internationalen Bahnfernverkehr: es geht voran.

Öffentlicher Verkehr

So­zi­al­stan­dards im In­ter­na­ti­o­na­len Bahn­fern­ver­kehr: es geht voran.

Die Schweiz will ihren Bahnmarkt im Fernverkehr für EU-Unternehmen – mit strengen Auflagen – öffnen. Der Bundesrat hat diese Woche vom Weisungsentwurf des Bundesamts für Verkehr (BAV) Kenntnis genommen. Die Weisung würde Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen im internationalen Bahn-fernverkehr auf Schweizer Streckenabschnitten sichern. transfair zieht eine positive Zwischenbilanz: die anfängliche Skepsis weicht vorsichtiger Zustimmung.

Bruno Zeller
Ein Handy, das auf einem Tisch liegt und die FlixBus & Flixtrain App anzeigend

In Kürze

  • Die Schweiz öffnet den internationalen Bahnfernverkehr für EU-Unternehmen nur mit strengen Auflagen zu branchenüblichen Arbeitsbedingungen
  • Eine neue BAV-Weisung sichert Schweizer Löhne und Sozialstandards für alle ausländischen Bahnen
  • Der Schweizer Taktfahrplan behält Vorrang – ausländische Bahnen erhalten nur Resttrassen
  • Kontrollen und Monitoring stellen sicher, dass alle Regeln eingehalten werden
  • Mit diesen Absicherungen wäre für transfair eine Marktöffnung möglich

 

 

Vom Nein zum vorsichtigen Ja

Die Schweiz beabsichtigt gemäss dem Landverkehrsabkommen, den Markt für den internationalen Bahnfernverkehr zu öffnen: Künftig dürften auch öV-Unternehmen aus dem europäischen Raum eigenständige Verbindungen in die Schweiz anbieten. Zu Beginn der Verhandlungen über die neuen Bilateralen Verträge mit der EU war transfair klar gegen diese Marktöffnung – zu gross schien das Risiko für Lohndumping. Doch nun zeigt sich: die Richtung stimmt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Personalverbände haben eine Weisung erarbeitet, welche vor dem Abschluss steht. Sie legt fest, welche Arbeitsbedingungen ausländische öV-Unternehmen einhalten müssen. Bis Sommer 2025 steht der finale Entwurf, anschliessend kommt die Vernehmlassung und später würde sie mit dem Gesamtpaket in Kraft treten.

Schweizer Löhne für alle

Ausländische Bahnen brauchen eine Konzession oder eine eidg. Bewilligung für eigenständige Fahrten innerhalb der Schweiz. Die Weisung regelt, welche Bedingungen sie erfüllen müssen: Das Schweizer Arbeitszeitgesetz gilt zwingend für alle Streckenabschnitte in der Schweiz. Gemeinsam mit Personalverbänden sind zudem detaillierte branchenübliche Löhne bestimmt worden. Diese orientieren sich am Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SBB – nach Erfahrungsjahren für verschiedene Berufskategorien. Auch bei Ferien, Sozialleistungen und Spesen gelten Schweizer Standards.

Kontrolle ist besser

Die Weisung definiert klare Kontrollmechanismen: Wer gegen die Regeln verstösst muss mit Konsequenzen rechnen. Die Personalverbände bleiben bei der Überwachung eingebunden – etwa im Rahmen eines Monitorings.

Das Schweizer Eisenbahnnetz bleibt geschützt

Schon heute steht fest: Der Schweizer Taktfahrplan und der Güterverkehr haben Vorrang. Ausländische öV-Unternehmen erhalten nur Resttrassen – also Zeitfenster, die nach der Fahrplanplanung der Schweizer Züge noch frei sind. Wer innerhalb der Schweiz Passagiere ein- und aussteigen lässt, muss unser Tarifsystem übernehmen und Generalabonnement (GA) und Halbtax akzeptieren. Bestehende und neue Kooperationen zwischen SBB und ausländischen Partnern sind auch in Zukunft möglich.

Positive Zwischenbilanz

Mit den geplanten Schutzmassnahmen wird eine «kontrollierte Öffnung» des internationalen Bahnfernverkehrs möglich – die Absicherungen stimmen transfair verhalten positiv. Sobald die finale Weisung vorliegt, folgt unsere abschliessende Bewertung.