Fünf Jahre Lohnanalysen – kein Grund zum Feiern

Fünf Jahre Lohnanalysen – kein Grund zum Feiern

Fünf Jahre nach Einführung der Lohnanalysepflicht zeigt sich: Die gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung greift zu kurz. An einer gemeinsamen Aktion in Bern forderten heute über 50 Organisationen – darunter transfair – eine wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes.

Olivia Stuber
Mehrere Personen mit lila Schildern kämpfen für Gleichstellung beim Lohn und stehen am Bern Bahnhof

In Kürze

  • Die «Koalition gegen Lohndiskriminierung» zieht eine ernüchternde Bilanz zu fünf Jahren Lohnanalysen.
  • transfair war vor Ort und unterstützt die Forderung nach einer wirksamen Revision des Gleichstellungsgesetzes.
  • Gefordert werden verbindliche Kontrollen, Sanktionen, mehr Transparenz und die Ausweitung der Analysepflicht auf kleinere Unternehmen.

transfair unterstützt die Forderungen der «Koalition gegen Lohndiskriminierung

Heute versammelten sich Vertreterinnen von über 50 Organisationen in Bern zu einer eindrücklichen Aktion: Gemeinsam zog die «Koalition gegen Lohndiskriminierung» eine ernüchternde Bilanz zur Lohnanalysepflicht, die vor fünf Jahren in Kraft trat. Symbolisch wurde eine Geburtstagstorte mit fehlenden Stücken präsentiert – ein starkes Bild für die gravierenden Lücken im Gleichstellungsgesetz.

transfair war vor Ort und unterstützt die klaren Forderungen der Koalition: Das Gleichstellungsgesetz (GlG) muss dringend überarbeitet werden, damit Lohngleichheit endlich Realität wird.

Lohndiskriminierung bleibt bestehen

Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Frauen verdienen im Schnitt rund 8000 Franken weniger pro Jahr – nur aufgrund ihres Geschlechts. Besonders besorgniserregend ist, dass fast die Hälfte dieser Differenz nicht erklärbar ist. Das zeigt: Die bisherigen gesetzlichen Regelungen greifen zu kurz.

Die Koalition fordert:

  • Verbindliche Kontrollen und Sanktionen: Unternehmen, die gegen das Gesetz verstossen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Abschaffung der Sunset-Klausel: Die Pflicht zur Lohnanalyse darf nicht 2032 auslaufen – Gleichstellung ist kein befristetes Projekt.
  • Ausweitung auf kleinere Unternehmen: Auch Betriebe mit 50 Mitarbeitenden sollen zur Lohnanalyse verpflichtet werden – statt wie bisher erst ab 100 Mitarbeitenden.
  • Transparente Kommunikation: Mitarbeitende haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie fair entlöhnt werden.

Gleichstellung braucht Verbindlichkeit

Die heutige Aktion in Bern war ein starkes Zeichen: Vertreterinnen aus Politik, Gewerkschaften, Berufsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen standen gemeinsam ein für Lohngleichheit. Ihre Botschaft ist klar: Ohne Nachbesserungen bleibt die Lohnanalyse ein zahnloser Papiertiger.

transfair setzt sich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen für eine wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes ein – für echte Lohngleichheit, nicht nur auf dem Papier, sondern im Portemonnaie.