BAR: einen Schritt weiter

Öffentlicher Verkehr

BAR: einen Schritt weiter

Die Verhandlungen zu den bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) zwischen der SBB und den Personalverbänden laufen seit Januar 2025. In der letzten Verhandlungsrunde am 15. Oktober konnten die SBB, transfair und die anderen Verbände einige Einigungen erzielen.

Bruno Zeller
Ein Mitarbeiter Reinigungspersonal der SBB

Unter äusserst schwierigen Rahmenbedingungen konnten sich die Verhandlungsparteien bisher für die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) des Lok-, Rangier- und Cleanpersonals auf einige Anpassungen mit Verbesserungen für das Personal einigen. Diese betreffen zum Beispiel die Einteilung von arbeitsfreien Tagen, Zeit für periodische Prüfungen oder Bestimmungen zu Nachtdiensten. Für die Berufsgruppe Kundenbegleitpersonal (KB) laufen die Verhandlungen noch, ein Resultat ist zurzeit noch offen. Wegen der massiven Sparvorgaben des Bundes geht die SBB leider nicht auf die Einführung von neuen oder weiteren Zeitzuschlagsforderungen der Personalverbände (transfair, Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter VSLF und Kaderverband des öffentlichen Verkehrs KVöV) ein.

Neue Einteilungsphilosophie

Für die Planung und Einteilung der vier Personalkategorien zeichnen sich Lösungen ab. Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Planungs- und Einteilungstools «ivu.rail» will die SBB Anpassungen in der Jahreseinteilung sowie in den mittel- und kurzfristigen Dienstplanungen einführen. Die Verhandlungsparteien haben sich auf Eckwerte dieser neuen Einteilungsphilosophie geeinigt. Es geht dabei um eine individuelle Jahreseinteilung mit Schichtlagenfenstern, wobei der provisorische Leistungsinhalt der Dienste auch ersichtlich sein wird. Weiter wurden Fristen und die Konkretisierung einer rollierenden Wocheneinteilung sowie der Tageseinteilung verhandelt.

Sobald die Verhandlungen auch für die KB abgeschlossen sind, werden wir euch die Resultate der gesamten BAR-Verhandlungen vorstellen. Am Ende muss der Branchenvorstand öffentlicher Verkehr über die verhandelten Resultate befinden.