Aggressionen und Tätlichkeiten gegen das öV-Personal immer melden

Öffentlicher Verkehr

Aggressionen und Tätlichkeiten gegen das öV-Personal immer melden

Tätlichkeiten und Aggressionen gegen das öV-Personal sind ein immerwährendes Thema. transfair ruft besonders das fahrende Personal bei den öV-Unternehmen dazu auf, jede Aggression und jeden tätlichen Angriff konsequent dem Arbeitgeber und der Transportpolizei, bzw. den kantonalen oder städtischen Polizeikorps zu melden. Der Beizug von Zeugen ist ratsam.

Bruno Zeller

In Kürze

  • Tätlichkeiten & Aggressionen gegen das Personal im Öffentlichen Verkehr sind keine Bagatellen.
  • Es braucht eine konsequente Anzeige.
  • transfair fordert Unternehmen dazu auf, Betroffene während des ganzen Prozesses professionell zu begleiten.

Wer tätlich angegriffen wurde oder Aggressionen erlebt hat weiss, dass solche Ereignisse keine Bagatellen sind! Auch gesetzlich nicht – denn es handelt sich um Offizialdelikte, die von Amtes wegen zur Anzeige gebracht werden. Vorkommnisse sollen immer gemeldet werden, denn es geht auch darum, das Personal besser zu schützen. Nur wenn diese Straftaten konsequent gemeldet werden, kann die Täterschaft auch bestraft werden.

Arbeitgeber gefordert

Nicht nur das Personal ist in der Pflicht. transfair fordert auch von den öV-Unternehmen umfassende rechtliche Unterstützung der Betroffenen. Und zwar bis zur Verurteilung der Täterschaft und bis zum ordentlichen Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaften. Dieser Prozess vom Ereignis, zum Beizug der Polizei/Meldung, zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bis hin zur Verurteilung Täterschaft und Abschluss muss professionell in den Unternehmen begleitet werden. Dies damit keine Fristen verpasst werden und die Täterschaft rechtskräftig verurteilt wird.

Keine Verharmlosung mehr!

Solche Ereignisse dürfen von niemandem verharmlost oder heruntergespielt werden. Betroffene Mitarbeitende dürfen sich unter keinen Umständen dazu bewegen lassen, den Fall «als nicht so schlimm» zu Protokoll zu geben. Es gilt, hart zu bleiben. Eine Abschwächung des Ereignisses kann die Staatsanwaltschaften leider zum Entscheid führen, den Fall einzustellen und die Täterschaft laufen zu lassen.

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