transfair - dein starker Partner im Beruf
transfair ist anerkannter Sozialpartner des ETH-Bereichs. Dazu zählen die ETH Zürich, die EPFL in Lausanne, das Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) sowie das Eidgenössische Wasserforschungsinstitut (Eawag). Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. transfair setzt sich in allen Domänen für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne ein.
transfair ist der Personalverband des Service Public und ein langjähriger und anerkannter Sozialpartner des ETH-Bereichs. Im rechtlichen Bereich nimmt transfair Stellung zu Gesetzes- und Verordnungsrevisionen, die das ETH-Personal betreffen. Damit soll sichergestellt werden, dass den Anliegen der Arbeitnehmenden in den wichtigsten politischen und organisatorischen Gremien Gehör verschafft wird. Zudem verhandelt transfair jedes Jahr über Lohnerhöhungen für die ETH-Mitarbeitenden. Politischen Einfluss nimmt der Personalverband über seine Präsidentin und Nationalrätin Greta Gysin. transfair pflegt gute Beziehungen zum ETH-Rat und zu den Personalabteilungen der ETH-Schulen und -Institute.
transfair setzt sich für faire und moderne Arbeitsbedingungen sowie fortschrittliche Sozialleistungen ein. transfair ist der Partner der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz und hilft bei Problemen.
Je mehr Mitarbeitende der ETH bei transfair Mitglied sind, desto stärker kann transfair ihre Anliegen vertreten. Mit einer Mitgliedschaft bei transfair stärkst du nicht nur die Position der Arbeitnehmenden, sondern profitierst selbst von über 33 Vorteilen, wie einem umfassenden Rechtsschutz, sofortiger Beratung & Hilfe, zahlreichen Vergünstigungen oder diversen Weiterbildungsangeboten.
Aktuelles
Deine Ansprechpartnerin
Olivia Stuber Verantwortliche ETH-Bereich

Mitgliederbeiträge
*Zur Erfüllung der Aufgaben kann durch die Sektion ein Sektionsbeitrag erhoben werden. Der Sektionsbeitrag darf 25 Prozent des Zentralbeitrages nicht übersteigen.
Das Melden einer allfälligen Korrektur des Beschäftigungsgrads liegt in der Verantwortung des Mitglieds. Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
- Mehr Infos zum Mitgliederbeitrag findest du im Beitragsreglement
- Hier findest du die Statuten von transfair