«Optimierung» Lohnsystem Bund: inakzeptable Umverteilung

Öffentliche Verwaltung

«Optimierung» Lohnsystem Bund: inakzeptable Umverteilung

Was unter dem Namen «Optimierung» daherkommt, bringt für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einige Verschlechterungen: Hinter den Anpassungen am Lohnsystem versteckt sich eine Umverteilung von den unteren zu den oberen Lohnklassen. transfair findet das inakzeptabel.

Matthias Humbel
Ein Rotstift vor einem Taschenrechner (Nahaufnahme)

In Kürze

  • Der Bund hat über die «Optimierung» des Lohnsystems in der Bundesverwaltung entschieden.
  • Für viele Mitarbeitende, die noch im Lohnaufstieg sind, ergibt sich dadurch ein beachtlicher Nachteil.
  • Das Problem: Der sogenannte Ziellohn (der Lohn, den sie über die Jahre bei guter Leistung erreichen können) wird zur neuen realistischen Lohnobergrenze. Das bisherige Maximum bleibt zwar offiziell bestehen, wird aber praktisch unerreichbar.
  • Dadurch ergibt sich eine Umverteilung von den tieferen zu den höheren Löhnen.
  • transfair hat diese Entwicklung mehrmals kritisiert und wollte die Details des neuen Lohnsystems mit dem Bundesrat verhandeln. Leider blieben wir ungehört.

Am 30. April 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte für das neue Lohnsystem der Bundesverwaltung verabschiedet. Neben einigen positiven Aspekten verstecken sich hinter dieser «Optimierung des Lohnsystems» auch gewichtige Verschlechterungen für die Mitarbeitenden.

Positiv: höhere Anfangslöhne und eingebauter Ortszuschlag

Aus Sicht von transfair positiv ist die Anhebung der Anfangslöhne. Heute hat die Bundesverwaltung oftmals Mühe, Mitarbeitende zu Beginn ihrer beruflichen Karriere zu rekrutieren. Die Erhöhung der Anfangslöhne kann dieses Problem lindern. Ebenfalls als gute Entwicklung sehen wir den Einbau des Ortszuschlags. Dieser wird künftig statt separat direkt als Teil des Lohns ausbezahlt, die Lohnbandmaxima erhöhen sich zudem um die Ortszuschlagsstufe 13.

Negativ: Maximallohn rückt in weite Ferne

Kritisch beurteilt transfair hingegen die Festsetzung der Lohnbandobergrenze und des Ziellohns. Dieser Lohn, den Mitarbeitende bei guter Leistung im Laufe der Jahre erreichen können, liegt künftig 10 % unter dem heutigen Maximallohn. Das heisst: Wer heute das höchste Gehalt noch nicht erreicht hat, wird in Zukunft deutlich weniger verdienen können als bisher. Zwar bleibt der Maximallohn offiziell bestehen. Doch ihn tatsächlich zu erreichen, wird fast unmöglich. Denn: Ab dem Ziellohn kann der Lohn nur noch um 0,5 % pro Jahr steigen. Um so die fehlenden 10 Prozentpunkte aufzuholen, bräuchte es bis zu 20 Jahre mit durchgehend sehr guter Leistung. Faktisch wird der Maximallohn also unerreichbar.

Rechenbeispiel

  • Stell dir vor, du arbeitest in der Lohnklasse 20. Dort liegt das Lohnmaximum heute inklusive Ortszuschlagsstufe 13 bei 137 650 Franken pro Jahr.
  • Im neuen System liegt der Ziellohn (das neue Ziel, das du mit der Zeit erreichen kannst) um 8603 Franken tiefer, nämlich bei 129 047 Franken.
  • Theoretisch kannst du trotzdem noch auf die 137 650 Franken kommen, aber: Sobald du die 129 047 Franken (Ziellohn) erreicht hast, erhältst du maximal 0,5 % Lohnerhöhung pro Jahr (645 Franken).
  • Um die fehlenden 8603 Franken bis zum alten Maximum aufzuholen, brauchst du mehr als 13 Jahre. Wichtig dabei: Bis der Ziellohn überhaupt erst erreicht ist, dauert es rund 20 Jahre – insgesamt brauchst du also zirka 33 Jahre.
  • Fazit: Du kannst das alte Maximum zwar noch erreichen, aber es dauert extrem lange – und viele werden gar nie dorthin kommen. Für die meisten bedeutet das auf lange Sicht: weniger Lohn als heute möglich wäre.

Anders sieht es beim höheren Kader aus: Für diese Mitarbeitenden wird der Ziellohn auf Höhe des heutigen Maximums festgesetzt. Kader können den bisherigen Maximallohn also noch immer erreichen. Zudem zeigt eine Auswertung der Bundesverwaltung: Mitarbeitende im oberen Kader werden deutlich besser beurteilt als Mitarbeitende in mittleren und tiefen Funktionen. Beides führt zu einer Umverteilung zugunsten der höheren Lohnklassen – eine Entwicklung, die transfair klar ablehnt.

Auch Lohnentwicklung wird verlangsamt

Ein Grossteil der Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung wird künftig aber nicht nur weniger hohe Ziellöhne erreichen – der Weg dorthin wird auch länger dauern: Während heute das Maximum des Lohnbands in rund 15 Jahren erzielt werden kann, ist der Ziellohn im neuen System erst nach rund 20 Jahren erreicht. Die Lohnentwicklung fällt so flacher aus. Immerhin schwächt sich dieser Effekt durch die höheren Anfangslöhne etwas ab.

Wer gewinnt und wer verliert?

Eins vorneweg: Wer bereits im Maximum seiner Lohnklasse angekommen ist, hat nichts zu befürchten. Diese Mitarbeitenden bleiben auf ihrem aktuellen Lohn. Wer zudem am Anfang seiner Karriere steht, kann vielleicht sogar mit einer Lohnerhöhung rechnen. Die Verliererinnen und Verlierer hingegen sind all die Mitarbeitenden, die noch im Lohnaufstieg sind. Dieser wird künftig länger dauern und zu einem tieferen Ziellohn führen.

Keine Verhandlungen mit Verbänden

Zusammen mit den Verbänden der IG Bundespersonal hat transfair diese Kritikpunkte gegenüber dem Eidgenössischen Personalamt und dem Bundesrat wiederholt geäussert. Wir forderten Verhandlungen zu den Details des neuen Lohnsystems. Mit seinem Entscheid erteilt der Bundesrat den Verbänden nun eine Absage. Kein gutes Zeichen für die Sozialpartnerschaft in der Bundesverwaltung.