RESPECT8-3.CH: Lancierung der Schwarzen Liste

Schwarze Liste: Das Projekt RESPECT8-3.CH geht in die nächste Phase

2019 wurden Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden per Gesetz dazu verpflichtet, Lohnanalysen durchzuführen. Da das Gleichstellungsgesetz aber keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorsieht, hat transfair – gemeinsam mit Travail.Suisse und den dazugehörigen Personalverbänden – das Projekt RESPECT8-3.CH ins Leben gerufen. Bislang konnten sich gesetzeskonforme Unternehmen auf der Weissen Liste abbilden lassen. Nun folgt die Schwarze Liste.

Olivia Stuber

Was bisher geschah

Vor 4 Jahren wurde das Gleichstellungsgesetz einer Revision unterzogen: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysieren, diese Analyse prüfen lassen und die Resultate ihren Angestellten bis zum 30. Juni 2023 kommunizieren.

Auch wenn das ein guter Anfang ist, hat das Gesetz doch einige Mängel, denn es sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Um dagegen vorzugehen, wurde das Projekt RESPECT8-3.CH ins Leben gerufen. Bislang konnten sich dort gesetzeskonforme Unternehmen auf einer Weissen Liste eintragen lassen, um so ihre Gesetzeskonformität transparent zu machen.

Jetzt wird die Schwarze Liste lanciert

Während eine Aufführung der vorbildlichen Unternehmen zwar wertvoll ist, bleiben die Unternehmen, die sich nicht ans Gesetz gehalten haben, weiter im Dunkeln. Deshalb lancierte das Projektteam per 1. Juni 2023 die Schwarze Liste. Unternehmen, die das Gesetz nicht eingehalten haben, können ab sofort über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden. Die Hinweise werden vom Projektteam überprüft, bevor ein Eintrag in die öffentliche Schwarze Liste erfolgt. Mit diesem Publikmachen wird ein Beitrag zur Durchsetzung der Lohnanalysen geleistet und eine Gesetzeslücke zumindest teilweise geschlossen.

Die Rolle der Sozialpartnerschaft

Die Schaffung von Kontroll- und Sanktionsmechanismen ist zentral für die Bekämpfung der Lohndiskriminierung. Genauso wichtig für die Umsetzung konkreter Massnahmen gegen die Lohnungleichheit ist jedoch die Sozialpartnerschaft. Die bisherigen Erfahrungen der Lohnanalysen zeigen, dass Unternehmen vor allem dann wirksame Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit ergreifen, wenn sie sozialpartnerschaftlich eingebunden sind.

Lohngleichheit im Service Public

transfair gelang es, dank den jahrelangen und guten Sozialpartnerschaften, die Lohndiskriminierung im Service Public gemeinsam mit den Unternehmen anzugehen und so Verbesserungen zu erzielen. Dies zeigt ein Blick auf die Weisse Liste: Fast alle der Sozialpartner von transfair sind darauf abgebildet. transfair ist stolz, dass eine konstruktive Sozialpartnerschaft sowohl für die Unternehmen, insbesondere aber für die Mitarbeitenden einen grossen Mehrwert generiert. Und dieser beschränkt sich eben nicht nur auf erfolgreiche Lohn- oder GAV-Abschlüsse; die Sozialpartnerschaft springt auch dort ein, wo das schweizerische Gesetz unzureichend ist.