Wie weiter mit dem Lohnsystem des Bundes?

Öffentliche Verwaltung

Wie weiter mit dem Lohnsystem des Bundes?

Der Einbau des Ortszuschlages in den Lohn und Anpassungen bei der Lohnentwicklung: Der Bundesrat strebt diverse Anpassungen am Lohnsystem für die Bundesangestellten an. Was bedeutet das konkret und wie beurteilt transfair diese Anpassungen?

Matthias Humbel

In Kürze

  • Der Bundesrat will das Lohnsystem anpassen
  • Der separate Ortszuschlag soll gestrichen und in den Lohn integriert werden
  • Auch das Lohnsystem soll in Bezug auf die Lohnentwicklung verändert werden: Das eidgenössische Personalamt nimmt die Arbeiten dazu in die Hand.
  • transfair hat klare Vorstellungen und formuliert Schwerpunkte & Forderungen

Das Lohnsystem des Bundes und die Lohnentwicklung – individuelle Lohnerhöhung basierend auf der jährlichen Leistungsbeurteilung – sind dem Parlament schon seit langem ein Dorn im Auge. Mit einem Postulat forderte die Finanzkommission, dass andere Systeme geprüft werden sollen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 erste Antworten geliefert und zeigt grob auf, wie er sich dies vorstellt. Bereits zuvor hatte sich auch transfair zu den geplanten Schritten eingebracht und folgende Forderungen gestellt.

Einbau des Ortszuschlags

Der Ortszuschlag – heute ein separater Zuschlag zum Lohn, mit dem Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt und den Lebenskosten ausgeglichen werden sollen – soll nach Willen des Bundesrates künftig direkt in den Lohn eingebaut werden. Das heisst, dass der Zuschlag gestrichen wird. Im Gegenzug will der Bundesrat die Lohnbandobergrenzen um den Betrag der höchsten Ortszuschlagstufe 13 (OZS 13) angehoben werden. Stand heute beträgt dieser höchste Zuschlag 5655 CHF pro Jahr.

Bei jeder einzelnen Mitarbeiterin respektive jedem einzelnen Mitarbeitenden wird die jeweilige OZS in den Lohn eingebaut. Als Beispiel: Ein Mitarbeiter mit OZS 7 erhält nach heutigem Stand jährlich 3045 CHF Zuschlag. Wenn die Zulage gestrichen wird, erhält er einen um diesen Betrag höheren Lohn. Finanziell ändert sich dadurch in einem ersten Schritt also nichts. In einem zweiten Schritt besteht sogar die Möglichkeit, über die jährlichen Lohnmassnahmen einen höheren Lohn zu erhalten. Das ist für jenes Personal möglich, das heute einen tieferen Ortszuschlag als Stufe 13 erhält. In diesem Fall könnte die Differenz zwischen der höchsten OZS und der heutigen Stufe ausgeglichen werden. Am Beispiel von oben wären das 2610 CHF mehr Jahreslohn (5655 CHF von OZS 13 minus 3045 CHF von OZS 7).

transfair hatte sich mit voller Kraft für dieses Modell eingesetzt. Entscheidend ist für den Personalverband, dass es durch diese Anpassung keine Lohnkürzungen gibt. Dafür ist eine Erhöhung der Lohnbandobergrenze um den Wert der Ortszuschlagsstufe 13 zentral. Dieser Schritt wird aber zusätzliche Kosten verursachen. Wie diese genau finanziert werden, ist noch nicht gänzlich geklärt. Für transfair ist klar, dass diese Finanzierung nicht zulasten des Personals erfolgen darf.

Anpassung Lohnentwicklung

Noch deutlich weniger konkret ist die Stossrichtung für die Anpassung der Lohnentwicklung. Das Eidgenössische Personalamt nimmt die konkreten Arbeiten erst jetzt auf. Für transfair ist klar, dass die Personalverbände der Bundesverwaltung eng eingebunden werden müssen.

Aus Sicht von transfair ist das aktuelle System für die Bundesverwaltung durchaus zweckmässig. Dies beurteilen auch externe Experten so. transfair verschliesst sich der Weiterentwicklung aber nicht grundsätzlich und setzt folgende Schwerpunkte:

  • Das Lohnsystem und die Lohnentwicklung müssen transparent und fair ausgestaltet sein. Die Mitarbeitenden müssen nachvollziehen können, wieso es zu welchen Lohnmassnahmen kommt. Entscheide dürfen nicht willkürlich fallen.
  • Ein neues System muss ausgewogen sein und darf nicht höhere Funktionen zulasten von tieferen Funktionen bevorzugen. Eine zu einseitige Ausrichtung auf einen verwaltungsexternen privatwirtschaftlichen «Marktlohn» beurteilt transfair deshalb sehr kritisch.
  • Potential für Verbesserungen gibt es bei der Berücksichtigung der individuellen Lohnbandlage; also der Frage, wo sich Einzelne lohnmässig im Verhältnis zu den Arbeitskolleginnen und -kollegen befindet. Mitarbeitende mit im Verhältnis tieferen Löhnen sollen stärker von Lohnmassnahmen profitieren können.
  • Es muss Bundesrat und Parlament klar sein, dass Anpassungen am Lohnsystem immer mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Zumindest in einer Übergangsphase nach der Einführung. Eine solche Anpassung darf daher nicht als Sparübung angesehen werden oder strikt kostenneutral erfolgen.