Die Post wird bei der Lohngleichheit ihrer Vorbildrolle mehrheitlich gerecht

Post & Logistik

Die Post wird bei der Lohn­gleich­heit ihrer Vorbildrolle mehrheitlich gerecht

Die Schweizerische Post – eine der grössten Arbeitgeberinnen der Schweiz – hat heute ihre Lohngleichheitsanalyse präsentiert. transfair ist mit dem Resultat seiner Sozialpartnerin zufrieden und begrüsst, dass sie sich intensiv mit der Thematik der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern beschäftigt. Es bestehen aber auch bei der Post weiterhin unerklärbare Unterschiede bei den Löhnen. transfair will diese Ungleichheiten sozialpartnerschaftlich aus der Welt schaffen.

Kerstin Büchel

Auf Basis der Lohndaten vom Oktober 2020 hat die Post für ihre neun Konzerngesellschaften eine Lohngleichheitsanalyse mit dem Analyse-Tool «Logib» durchgeführt und dieses Resultat von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

transfair freut sich darüber, dass die Post die unerklärbaren Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern seit der letzten Lohnanalyse weiter verringern konnte und die umgesetzten Massnahmen ihre Wirkung zeigen. Kerstin Büchel, stellvertretende Branchenleiterin Post/Logistik von transfair, betont: «transfair zeigt sich zufrieden darüber, dass sich die Post sozialpartnerschaftlich für die Lohngleichheit engagiert und so als moderne und faire Arbeitgeberin ein Vorbild ist.»

Handlungsbedarf besteht trotzdem: Bei Immobilien und Services (IMS) beträgt die unerklärbare Lohndifferenz 8,9 Prozent. transfair ist bereits im Gespräch mit IMS und zeigt sich zuversichtlich, dass die Sozialpartner gemeinsam Massnahmen >erarbeiten und so die Ungleichheiten aus der Welt schaffen können. transfair wird diesen Prozess aufmerksam begleiten und beobachten.

Mit RESPECT8-3.CH ein Vorbild sein

Als transfair gemeinsam mit seinem Dachverband Travail.Suisse und den weiteren Mitgliedsverbänden die Plattform gegen Lohndiskriminierung «RESPECT8-3.CH» ins Leben rief, war das Ziel klar: Mit der weissen Liste sollen positives Verhalten und das Einnehmen einer Vorreiterrolle in Sachen Lohngleichheit verstärkt werden.

Die Post hat sich als eine der ersten Arbeitgeberinnen in die weisse Liste eingetragen. Und auch mit den heute präsentierten Resultaten zeigt sie, dass sie den Weg der Lohngleichheit konsequent verfolgt. Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse und Projektverantwortlicher von RESPECT8-3.CH, findet lobende Worte: «Die Herangehensweise der Post entspricht unseren Vorstellungen: die Löhne analysieren, das Resultat kommunizieren, zusammen mit den Sozialpartnern Massnahmen zur Lohngleichheit treffen und diese konsequent umsetzen.»

Kontakte

Kerstin Büchel, stellvertretende Branchenleiterin Post/Logistik von transfair, kerstin.buechel@transfair.ch, 076 440 33 33

Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse und Projektverantwortlicher von RESPECT8-3.CH, bauer@travailsuisse.ch, 077 421 60 04.

RESPECT8-3.CH stärkt das Gleichstellungsgesetz

44,1 Prozent der Lohnungleichheit sind nicht erklärbar. Das sind 7,7 Milliarden Franken, die Frauen jährlich ohne Grund auf ihrem Lohnkonto fehlen. Um dies zu beheben, ist seit dem 1. Juli 2020 das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, ihre Lohnstruktur zu analysieren, sie einer Revision zu unterziehen und die Resultate den Mitarbeitenden zu kommunizieren. Das tönt gut, da aber weder Kontrollen noch Sanktionen vorgesehen sind, wird das Gesetz als zahnloser Papiertiger in die Geschichte eingehen. RESPECT8-3.CH, die Plattform gegen Lohndiskriminierung von Travail.Suisse und seinen Verbänden, füllt diese Lücke. Auf der Plattform können sich Unternehmen registrieren, die die Lohngleichheit ernst nehmen. Auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden können sich registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen. In einem ersten Schritt hebt eine weisse Liste die Best Practices hervor, zukünftig wird die Plattform mit einer schwarzen Liste ergänzt. Sie führt jene Unternehmen auf, die sich nicht an die Vorgaben der GlG-Revision halten.