Pikett-Entschädigung bei IMS: transfair kämpft für faire Lösung
Bei IMS wurde die Pikett-Abrechnung per Anfang 2026 ohne Absprache mit den Sozialpartnern geändert. Wer zu einem Einsatz ausrückt, erhält für den Einsatz während der Arbeitszeit neu keine Pikett-Entschädigung mehr – obwohl diese Entschädigung in den letzten 20 Jahren vergütet wurde. Weil neu aber anders abgerechnet wird, stehen die Mitarbeitenden Ende Monat dennoch mit weniger Geld da. transfair fordert die Rückkehr zur bisherigen Praxis und berät Mitglieder bei Unklarheiten.
Diego Frieden
Was wurde geändert?
Kurz vor Weihnachten 2025 erfuhren die IMS-Mitarbeitenden von einer einschneidenden Änderung: Wer ab 1. Januar 2026 zu einem Pikett-Einsatz ausrückt, erhält dafür keine Pikett-Entschädigung mehr, wenn dieser auf die geplante Arbeitszeit fällt.
So war es bisher:
Für jede Stunde Pikett-Bereitschaft gab es die Entschädigung – auch innerhalb der Arbeitszeit. Für diese Bereitschaft erhielten Mitarbeitende also beides: den normalen Lohn für die geleistete Arbeit plus die Pikett-Entschädigung.
So ist es neu:
Sobald jemand Pikett während der regulären Arbeitszeit leisten muss, gibt es keine Pikettentschädigung für diese Bereitschaft.
Die Änderung anhand eines Beispiels erklärt
Der neue GAV brachte eine Erhöhung der Pikett-Entschädigung von 3.50 auf 4.50 Franken pro Stunde. Doch die Praxisänderung frisst diese Verbesserung wieder auf:
Anna arbeitet regulär von 8-12 und 13-17 Uhr. Von 16-17 Uhr muss sie zusätzlich Pikett-Bereitschaft übernehmen.
Entschädigung bis Ende 2025
- Normaler Lohn für die Arbeitszeit 16-17 Uhr
- PLUS 1 Stunde à 3,50 CHF Pikett-Entschädigung für die zusätzliche Bereitschaft
Entschädigung seit Januar 2026:
- Normaler Lohn für die Arbeitszeit 16-17 Uhr
- KEINE Pikett-Entschädigung, weil es reguläre Arbeitszeit ist
Verlust: Die zusätzliche Verantwortung während der regulären Arbeitszeit wird nicht mehr in Form von Pikett-Zulage entschädigt.
Abrechnungen sind fehlerhaft
Aber damit noch nicht genug: Die Abrechnungen im ZOOM-System sind unverständlich und teilweise falsch. IMS hat zugesichert, die Fehler in den nächsten Tagen zu beheben und den Betroffenen eine Korrekturmitteilung zu verschicken.
Gewohnheitsrecht muss berücksichtigt werden
Die neue Praxis entspricht zwar dem Wortlaut des GAV. Doch seit rund 20 Jahren wurde die Pikett-Entschädigung bei IMS grosszügiger gehandhabt. Daraus ist ein Gewohnheitsrecht entstanden. Wer tatsächlich einspringt und einen Pikett-Einsatz leistet, verdient dafür Anerkennung.
Wir akzeptieren diese Verschlechterung nicht, die ohne unseren Einbezug umgesetzt wurde. Wir verhandeln derzeit mit IMS, um zur bisherigen Abrechnungsweise zurückzukehren.
Beratung für Betroffene
Bist du von dieser Änderung betroffen? transfair berät dich gerne zu deiner Abrechnung, zur neuen Regelung oder zum weiteren Vorgehen.
Region Mitte Hopfenweg 21 3007 Bern
bern@transfair.ch 031 370 21 21 Lageplan
Erreichbar zu Bürozeiten
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Patrick Biner
Regionalsekretär Region Mitte
Sozialpartner
Region Ost Karstlernstrasse 9 8048 Zürich
zuerich@transfair.ch 044 432 62 70 Lageplan
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Urs Jungen
Leiter Region Ost
SozialpartnerPostAuto, Rhätische Bahn, SPS Switzerland AG, Planzer Paket
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