Überzeitenhandling, besonders bei der SBB

03.09.2015
In Art. 68, Absatz 4 und 5 des Gesamtarbeitsvertrages der SBB ist der Umgang mit der Überzeitkompensation geregelt. Die Überzeiten sind innerhalb der Abrechnungsperiode durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen. Wenn der Ausgleich bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erfolgt, werden die Überzeitguthaben:
Nicht nur die Mitarbeitenden der SBB, sondern auch diejenigen anderer Bahnunternehmen sollten sich von Zeit zu Zeit Gedanken zu ihrer Entwicklung der Überzeit machen, um mit den Vorgesetzten allfälligen Überzeitabbau zeitnah zu planen.
- im Einvernehmen mit den Mitarbeitenden zum Auffüllen von vereinbarten Minuszeiten verwendet, oder
- in Geld entschädigt.
Nicht nur die Mitarbeitenden der SBB, sondern auch diejenigen anderer Bahnunternehmen sollten sich von Zeit zu Zeit Gedanken zu ihrer Entwicklung der Überzeit machen, um mit den Vorgesetzten allfälligen Überzeitabbau zeitnah zu planen.
Einsatzbereiche
BLS, CJ, login, RhB, SBB, SBB Cargo International AG, Securitrans Public Transport Security AG, SGV, SOB, SZU, Thurbo AG, TILO SA, TMR, TPF, TPG, TPL
BLS, CJ, login, RhB, SBB, SBB Cargo International AG, Securitrans Public Transport Security AG, SGV, SOB, SZU, Thurbo AG, TILO SA, TMR, TPF, TPG, TPL