Personalversammlungen genehmigen GAV 2018-2021 einstimmig

17.02.2017
Die Zentralbahn und ihre Sozialpartner SEV und transfair haben in konstruktiven sowie lösungsorientierten Verhandlungen den Gesamtarbeitsvertrages (GAV) auf Basis des bestehenden sehr guten Vertragswerks sanft erneuert. Das organisierte Personal von SEV und transfair hat an ihren Versammlungen das Verhandlungsergebnis einstimmig genehmigt. Der grosse Nutzen für das Personal und die Vertragspartner besteht in der vierjährigen Laufzeit und in der damit verbundenen Konstanz mit den bisher sehr gut funktionierenden Arbeitsbedingungen. Weiterer Nutzen für das Personal bringen folgende Punkte:
Mit dem vorliegenden GAV und der vierjährigen Laufzeit unterstreicht die Zentralbahn die Position als attraktiver Arbeitgeber.
Der GAV wird nun am 24. März 2017 von den Verhandlungspartnern unterzeichnet. Im Anschluss erhalten Sie wiederum ein persönliches Exemplar mit einer Zusammenfassung der Neuerungen.
Bei Fragen steht Ihnen Fritz Bütikofer, Leiter Region Mitte, gerne zur Verfügung.
- Erhöhung Vaterschaftsurlaub von 5 auf 10 Tage
- Ausweitung der bisherigen Spesenregelung für Taxifahrten auf männliches Personal
- Erhöhung Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten mit Privatauto auf CHF 0.70
Mit dem vorliegenden GAV und der vierjährigen Laufzeit unterstreicht die Zentralbahn die Position als attraktiver Arbeitgeber.
Der GAV wird nun am 24. März 2017 von den Verhandlungspartnern unterzeichnet. Im Anschluss erhalten Sie wiederum ein persönliches Exemplar mit einer Zusammenfassung der Neuerungen.
Bei Fragen steht Ihnen Fritz Bütikofer, Leiter Region Mitte, gerne zur Verfügung.
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