GAV Swisscom ist offiziell unterzeichnet!

12.06.2018
Mit grosser Freude haben transfair und die Sozialpartner den neuen Gesamtarbeitsvertrag offiziell unterzeichnet.
Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen Verhandlungssitzungen konnte ein erstklassiger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgearbeitet werden. Der neue GAV ist nicht nur modern und fortschrittlich, sondern entspricht auch den echten Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem trägt er der Situation des Unternehmens und den bevorstehenden Herausforderungen Rechnung. Der GAV wird am 1. Juli 2018 in Kraft treten und gilt bis zum 30. Juni 2021. Wenn sich die Sozialpartner einigen, ist eine Verlängerung möglich.
Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schritt näher gekommen
In den GAV-Verhandlungen hat transfair ein Augenmerk auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt. Dass der GAV nun viele neue Regelungen erhält, ist ein sehr erfreuliches Ergebnis:
> neuer GAV, gültig ab 1. Juli 2018.
Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schritt näher gekommen
In den GAV-Verhandlungen hat transfair ein Augenmerk auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt. Dass der GAV nun viele neue Regelungen erhält, ist ein sehr erfreuliches Ergebnis:
- Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs von 17 auf 18 Wochen.
- Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs von 10 auf 15 Tage mit der Möglichkeit, einen Monat unbezahlten Urlaub im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes zu beziehen.
- Für den Grossteil der Mitarbeitenden einen bis zwei zusätzliche Tage Ferien.
- Im neuen GAV verankertes Recht der Mitarbeitenden, während ihrer Freizeit nicht erreichbar zu sein.
- Erhöhung der zeitlichen Freistellung für Mitglieder von Personalvertretungen.
- Besserer Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalvertretungen und internen Entscheidungsorganen.
> neuer GAV, gültig ab 1. Juli 2018.
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