Donnerstag 05. Mai 2011 11:44 Alter: 1 yrs

Revision des Bundespersonalgesetzes: Weitgehende Einigung

Rubrik: Medienmitteilung, National, Öffentliche Verwaltung, News

 

Schon während der Ära Merz wäre eine Revision geplant gewesen. Inzwischen ist durch Frau Widmer-Schlumpf eine weitsichtigere aber genau so bürgerliche Magistratin an der Departementsspitze. Durch den zunehmenden bürgerlichen Druck im Parlament wird das Eidgenössische Personalamt nicht müde, erneut eine Revision des BPG zu fordern. Bereits am 1. April fanden deshalb Sonderverhandlungen mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf statt. Heute folgte der zweite Teil der hitzigen Debatte.

Frau BR Widmer-Schlumpf und Janine Wicki, Branchenleiterin transfair

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die Personalverbände des Bundes und die Vereinigung der Kader des Bundes haben heute eine zweite Verhandlungsrunde zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) durchgeführt. In den meisten Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Beide Seiten haben Konzessionen gemacht. Die Revision stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin und bringt eine weitere Annäherung ans Obligationenrecht.

 

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf konnte in den zentralen Anliegen der BPG-Revision in der zweiten Verhandlungsrunde eine Einigung mit einem Teil der Sozialpartner herbeiführen. Dies nach mehreren Verhandlungsrunden und dem Bemühen beider Seiten, durch Entgegenkommen mit einem Verhandlungspaket zu einer tragbaren Lösung zu finden. Der Gesetzesentwurf enthält wichtige Änderungen, die eine Flexibilisierung in den Anstellungsbedingungen und somit eine Annäherung ans Obligationenrecht bringen. Die Kündigungsgründe werden künftig nicht mehr abschliessend aufgeführt. Unterstützungsmassnahmen für das berufliche Fortkommen ersetzen die bisherige generelle Weiterbeschäftigungspflicht im Beschwerdefall. Das Beschwerdeverfahren wird vereinfacht: Künftig soll das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich über arbeitsrechtliche Streitigkeiten entscheiden.

 

Konzessionen an die Verhandlungspartner

transfair, swisspersona und die Vereinigung der Kader des Bundes akzeptieren das Verhandlungspaket. Dieses umfasst folgende Punkte: Bei missbräuchlicher Kündigung bleibt die Weiterbeschäftigungspflicht erhalten. Zudem schöpft der Arbeitgeber alle sinnvollen Möglichkeiten einer zumutbaren Weiterbeschäftigung aus, zum Beispiel bei Reorganisationen, bevor er Angestellten ohne deren Verschulden kündigt. Ausserdem werden die Kündigungsgründe weiterhin zur Präzisierung im Gesetz aufgeführt, die Aufzählung ist aber nicht abschliessend. Die Höhe der möglichen Entschädigungszahlungen wird auf sechs bis zwölf anstelle von einem bis zwölf Monatslöhnen festgesetzt. Die Regelung über die Berufsinvalidität wird beibehalten.

 

Mit VPOD, dem Personalverband des Bundes sowie garanto bestehen noch zwei Differenzen: eine im Rahmen der Weiterbeschäftigungspflicht und eine zweite bezüglich der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren.

 

Mit der Revision des BPG soll die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeberin Bundesverwaltung gestärkt werden. So schafft die Revision beispielsweise die gesetzliche Grundlage für eine überparitätische Finanzierung der Vorsorgeleistungen oder den Elternurlaub – also Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

 

Der Ruf nach mehr Flexibilität im Bundespersonalrecht darf nicht dazu dienen, dass sich die Bundesverwaltung wie eine privatrechtliche Arbeitgeberin gebärt. Oberstes Ziel der Bundesverwaltung muss sein, den demographischen Wandel zu meistern, in dem sie gut qualifizierte und motivierte Arbeitnehmende beschäftigt, die sich einer attraktiven und sozialverantwortlichen Arbeitgeberin verpflichtet fühlen.

 

Gleichzeitig gilt es für die Personalverbände die Gunst der Stunde zu nutzen und mit einer dialogbereiten Finanzministerin, noch vor den Wahlen, ein sozialverträgliches Revisionspaket zu schnüren. Denn eines scheint sicher, der bürgerliche Druck wird in den kommenden Jahren nicht weniger.


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