Revision Bundespersonalgesetz: Bundesrat stimmt Verhandlungsergebnis zu
transfair führte im Frühling Sonderverhandlungen mit der Finanzministerin, in denen nach zähem Ringen ein Revisionspaket verabschiedet wurde. Die von Kompromissen geprägte Gesetzesvorlage wurde heute vom Bundesrat genehmigt. Nun gilt es die Vorlage im Parlament zu verteidigen. transfair wird sich engagiert dafür einsetzen.
transfair führte im Frühling Sonderverhandlungen mit der Finanzministerin, in denen nach zähem Ringen ein Revisionspaket verabschiedet wurde. Die von Kompromissen geprägte Gesetzesvorlage wurde heute vom Bundesrat genehmigt. Nun gilt es die Vorlage im Parlament zu verteidigen. transfair wird sich engagiert dafür einsetzen.
An den Sonderverhandlungen einigte sich transfair mit der Finanzministerin auf ein Verhandlungspaket, das eine Flexibilisierung mit sich bringt, aber in den wichtigsten Verhandlungspunkten eine weitgehende Anpassung ans OR verhindert:
Bei missbräuchlicher Kündigung bleibt die Weiterbeschäftigungspflicht erhalten. Zudem schöpft der Arbeitgeber etwa bei Reorganisationen nach wie vor alle sinnvollen Möglichkeiten einer zumutbaren Weiterbeschäftigung aus, bevor er Angestellten ohne deren Verschulden kündigt. Ausserdem werden die Kündigungsgründe weiterhin zur Präzisierung im Gesetz aufgeführt, die Aufzählung ist aber nicht mehr abschliessend. Die Höhe der möglichen Entschädigungszahlungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird auf sechs bis zwölf anstelle von einem bis zwölf Monatslöhnen festgesetzt. Die Regelung über die Berufsinvalidität wird beibehalten. Zudem schafft die Revisionsvorlage die gesetzliche Grundlage für eine überparitätische Finanzierung der Vorsorgeleistungen oder den Elternurlaub – damit auch den Vaterschaftsurlaub.
Der Revisionsentwurf wird nun noch die Hürde des Parlaments zu nehmen haben. Gerade deshalb nimmt transfair die Finanzministerin einmal mehr in die Pflicht. Nur die vorbehaltslose Unterstützung des Verhandlungsergebnisses wird eine Zerpflückung der Vorlage verhindern. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid Weitsicht bewiesen und sich hinter das ausgehandelte Revisionspaket gestellt. Nun ist es am Parlament, dasselbe Gespür für das Machbare unter Beweis zu stellen.
Der Ruf nach mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit im Bundespersonalrecht darf nicht dazu dienen, dass sich die Bundesverwaltung wie eine privatrechtliche Arbeitgeberin gebärt. Oberstes Ziel der Bundesverwaltung ist es, auch in schwierigen Zeiten eine attraktive Arbeitgeberin zu sein, um gute und motivierte Arbeitnehmende beschäftigen zu können. Nur dadurch kann die hohe Dienstleistungsqualität zu Gunsten des ganzen Landes erhalten bleiben.


