SBB erfüllt Forderungen nach Abfederungsmassnahmen Pensionskasse und mehr Lohn
Die Lohnverhandlungen mit der SBB AG konnten am Mittwoch besiegelt werden. Insgesamt wurden Lohnmassnahmen im Umfang von 1,25 Prozent für 2012 vereinbart, die Erhöhung der Sparbeiträge löst zudem einen Aufwand von 1,5 Lohnprozenten aus.
Das Personal erhält eine generelle Lohnerhöhung von 0,5 Prozent. Für individuelle Erhöhungen stehen 0,5 Prozent zur Verfügung, die Prämien für überdurchschnittliche Leistungen betragen 0,25 Prozent. Das Hauptanliegen von transfair, die Auswirkungen des Grundlagenwechsels der Pensionskasse SBB abzufedern, wurde ebenfalls erfüllt. Die SBB erhöht per 1. Oktober 2012 die Sparbeiträge der Versicherten um 2 Prozent und federt damit künftige Leistungskürzungen nachhaltig ab.
„Unsere Hauptforderung, die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes der Pensionskasse SBB nachhaltig abzufedern, wird mit der Erhöhung der Sparbeiträge um 2 Prozent erfüllt“, kommentiert der Branchenleiter öffentlicher Verkehr von transfair, Hanspeter Hofer das Lohnresultat für 2012. Die disparitätische Prämiengestaltung ist eine sehr gute Lösung für das Personal.
Die Löhne der Mitarbeitenden werden per 1. Mai 2012 um 0,5 Prozent generell erhöht und die individuellen Lohnmassnahmen gemäss Lohnsystem machen weitere 0,5 Prozent aus. Für überdurchschnittliche Leistungen sind weitere 0,25 Prozent reserviert, die in Form einer einmaligen Leistungsprämie gewährt werden. Insgesamt wurden Lohnmassnahmen im Umfang von 1,25 Prozent für 2012 vereinbart, die Erhöhung der Sparbeiträge löst zudem einen Aufwand von 1,5 Lohnprozenten aus.
transfair ist mit dem Resultat der Lohnverhandlungen zufrieden. Das Personal wird beim Leistungsabbau der Pensionskasse weitestgehend schadlos gehalten und erhält eine Lohnerhöhung, die sich gemessen an der Teuerung und am wirtschaftlichen Umfeld sehen lassen kann. Damit trägt die Unternehmung SBB auch dem hervorragenden täglichen Einsatz des Personals gebührend Rechnung.
Der Lohnabschluss gilt vorbehältlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien.


