SBB: Schiedsgericht beschliesst Lohnmassnahme von 1,3 Prozent
Der Gang vors Schiedsgericht hat sich für das SBB-Personal gelohnt: Die Mitarbeitenden der SBB und von SBB Cargo erhalten im Schnitt insgesamt 1,3 Prozent mehr Lohn.
Die Mitarbeitenden der SBB und von SBB Cargo erhalten eine Prämie und individuelle Lohnerhöhungen, die zusammen im Durchschnitt 1,3 Prozent mehr Lohn bedeuten. Die Personalverbände hatten die Lohnverhandlungen abgebrochen, als die SBB nicht über 0,8 Prozent hinaus gehen wollte. Für alle gibt es nun eine einmalige Prämie von 650 Franken, zudem stehen 0,5 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung.
Erfolg für die Verhandlungsdelegation der Personalverbände: Das Schiedsgericht ist ihren Forderungen weit mehr gefolgt als jenen der SBB. Die zweiteilige Lohnmassnahme für das Jahr 2010 entspricht 1,3 Prozent der SBB-Lohnsumme.
Für alle Mitarbeitetenden der SBB, die dem GAV unterstellt sind, gibt es ab einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent den Betrag von 650 Franken als einmalige Prämie. Mit 0,5 Prozent können zudem individuelle Lohnerhöhungen im Rahmen der regulären Anstiege und aus den Personalbeurteilungen finanziert werden.
Der Leiter der Branche öffentlicher Verkehr von transfair, Hanspeter Hofer, ist mit dem Resultat sehr zufrieden: «Wir waren in den Verhandlungen derart weit auseinander, dass nur der Gang vor das Schiedsgericht übrig blieb. Ich bin froh, dass dieses im Sinne der Arbeitnehmenden entschieden hat, ohne damit die Unternehmung vor allzu grosse Probleme zu stellen.» Der GAV sieht den Gang vor das Schiedsgericht für einen solchen Fall vor, transfair hofft aber, nächstes Jahr wieder zu einem ordentlichen Verhandlungsresultat zu gelangen.
In den Lohnverhandlungen waren die Verbände der SBB in mehreren Schritten entgegengekommen, während die Arbeitgeberseite nur sehr kleine Schritte unternahm. Dem Schlussangebot der SBB, 0,4 Prozent individuell für das Lohnsystem und 300 Franken Prämie, konnten die Verbände nicht zustimmen. So musste nach 2006 zum zweiten Mal das Schiedsgericht angerufen werden. Dort kam es erneut nicht zu einem Vergleich, so dass das Gericht den Entscheid fällen musste, der nun bei 1,3 Prozent der Lohnsumme liegt.

